Mehrere Partner deuteten trotzdem an, eine stärkere Beteiligung in zentralen Verbands-Gremien ins Auge fassen zu wollen.
Ein von der BRAK-Führung ebenfalls nachdrücklich eingefordertes Engagement in der Tagesarbeit der regionalen Anwaltskammern hingegen lehnten die meisten Großkanzleivertreter unverblümt als unergiebig ab. Sie kritisierten mangelnde Effizienz, Blockadehaltung und Kartellcharakter zugunsten etablierter Einzel- und Kleinkanzleien in den Regionalverbänden.
Die Anwaltskammern verstehen sich bislang als Interessenvertreter der rund 35.000 Einzel- und Kleinkanzleien im deutschen Markt, von denen viele wirtschaftlich bedroht sind. Dagegen erwirtschaften die 1.400 größeren und großen Sozietäten mittlerweile über 40 Prozent des gesamten Umsatzes. Die kleine Spitzengruppe nationaler und internationaler Großkanzleien hat zudem – bisher meist gegen den Widerstand von Verbandsvertretern – professionelle Management-Strukturen aufgebaut und das anwaltliche Berufsrecht in der praktischen Tagesarbeit vielfältig weiterentwickelt.
An dem Treffen referierten unter anderem BRAK-Vizepräsident Axel Filges (Taylor Wessing), der Leiter des BRAK-Ausschusses Internationale Sozietäten Hans-Jörg Staehle (Beil Staehle Wagner & Milde) und der geschäftsführende Sprecher Stephan Göcken, zudem Heinz Weil, Vorsitzender des BRAK-Europaausschusses sowie der Kölner Berufsrechts-Professor Dr. Martin Henssler, Mitglied des Ausschusses Internationale Sozietäten. Als Vertreter der Großkanzleien äußerten sich unter anderem die Managing Partner Günther Heckelmann (Baker & McKenzie) und Dr. Martin Diller (Gleiss Lutz).