Gegen den BGH-Beschluss und das Urteil der Münchner OLG-Richter legte JUVE im Frühjahr 2002 Verfassungsbeschwerde ein. Das Bundesverfassungsgericht erlaubte daraufhin durch eine Einstweilige Anordnung die Veröffentlichung der Rankings in der 5. Auflage des Handbuches. Im November 2002 hob das Bundesverfassungsgericht das Urteil des OLG München sowie den BGH-Beschluss auf.
Die Sache ging damit zurück an das OLG. Dieses Mal wurde die Berufung der Kläger mit Urteil vom 23. März 2003 zurückgewiesen, die Revision zum BGH jedoch wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.
Vertreter Kaufmann Lutz Stück Abel v. Lojewski
KAUFMANN LUTZ STÜCK ABEL V. LOJEWSKI (München): Carsten Huch-Hallwachs
JORDAN & HALL (Karlsruhe): Götz Jordan (BGH-Vertretung)
Vertreter JUVE
LATHAM & WATKINS (Hamburg): Dr. Jörg Soehring, Dr. Sebastian Seelmann-Eggebert; Associate: Sascha Sajuntz
CORNELIE VON GIERKE (Karlsruhe; BGH-Vertretung)
Bundesgerichtshof, 1. Zivilsenat
Prof. Dr. Eike Ullmann (Vorsitzender Richter)