Die Satzungsversammlung zählt 95 stimmberechtigte Mitglieder. Sie beraten und entscheiden über die Regeln der Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA) und der Fachanwaltsordnung (FAO). Dem Gremium wird in der jetzt laufenden Periode voraussichtlich eine wichtige Rolle zukommen: Der Regierungsentwurf zur Neugestaltung des Berufsrechts für Syndizi, der nach der parlamentarischen Sommerpause politisch weiter diskutiert wird, sieht an wesentlichen Stellen Konkretisierungen durch die BORA und mithin durch die Satzungsversammlung vor.
Syndizi waren bislang kaum in dem so genannten Anwaltsparlament vertreten: Das Berufsrecht hatte in weiten Teilen geringe praktische Bedeutung für sie, weshalb nur wenige in der Vergangenheit Interesse daran zeigten, sich einzubringen. Nun wird ihre Stimme jedoch zu hören sein, denn es ist bekannt, dass auch andere Versammlungsmitglieder die berufsrechtliche Gleichstellung der Syndizi befürworten. Zugleich könnte die neue Mischung der Versammlung auch dazu beitragen, vorsichtig eine Modernisierung der Kammerregeln, etwa des teils unzeitgemäßen Wahlrechts, voranzutreiben.
Vor allem in großen Kammerbezirken konnten sich Syndikusanwälte und deren Unterstützer Plätze in der Versammlung erobern: In Frankfurt schafften es sechs der vom BUJ empfohlenen Kandidaten, in München fünf, in Düsseldorf vier und in Köln drei in das Gremium. Jeweils ein Kandidat kommt aus Berlin, Nürnberg, Hamburg und Hamm. Nicht durchsetzen konnten sich Kandidaten in den Kammerbezirken Celle, Karlsruhe, Koblenz und – als einziger Großstadt – Stuttgart.
Die neu zusammengesetzte Versammlung wird sich erstmals Anfang November treffen.