Zum Juli hat sich das bundesweit tätige „Anwaltsnetzwerk Arbeitsrecht“ gegründet. Die Kooperation besteht derzeit aus zehn vorwiegend auf Arbeitnehmerseite tätigen Kanzleien.
Zu den Gründungsmitgliedern gehören Oberberg Hasche Dudda (Kiel/Lübeck), Betz Dombek Rakete (Berlin), Schindele Eisele Gerstner & Collegen (Landshut, Dresden, Kempten), Uhlenbruch Vormbaum-Heinemann und Schabram (Köln), Welkoborsky & Partner (Bochum), Horst Thon (Offenbach), Wohlfarth Dr. Gutmann Pitterle Zeller (Stuttgart), Wruck & Wagner (Bielefeld), sowie Heese & Nied (Würzburg) und Gerhard Ihle (Detmold).
Die Geschäftsführung übernimmt im ersten Jahr Wohlfarth Dr. Gutmann Pitterle Zeller. Geplant ist neben dem Erfahrungsaustausch und gemeinsamen Veranstaltungen auch gemeinsame Mandatsarbeit. Die Kanzleien hatten bereits zuvor in lockerer Form kooperiert.
Mit der Kooperation entsteht auf einen Schlag eines der größten Netzwerke unter Arbeitnehmerkanzleien Deutschlands. Es tritt neben die am Markt sehr bekannte „Kooperation Arbeitnehmeranwälte“, die zuletzt zehnjähriges Jubiläum feierte und mit der Bremer Kanzlei Sieling Winter Dette Nacken ihr zwölftes Mitglied aufnahm. Mit derartigen Kooperationen möchten Arbeitnehmerkanzleien ihre bundesweite Vernetzung verbessern und so auch ein Gegengewicht zu den häufig an mehreren Standorten präsenten Arbeitgebervertretern zu schaffen.