Seit 2012 schwelt der Streit, in dem der schwedische Energieriese vor dem internationalen Schiedsgericht der Weltbank (ICSID) rund 4,7 Milliarden Euro von Deutschland fordert. Die Schweden berufen sich dabei auf die internationale Energiecharta (ECT). Vattenfall geht gegen das Atomausstiegsgesetz von 2011 vor, weil der Konzern im Vertrauen auf zuvor gewährte Laufzeitverlängerung stark in seine Atomkraftwerke in Brunsbüttel und Krümmel investiert hatte. Als Reaktion auf die Atomkatastrophe in Fukushima hatte die Bundesregierung den Ausstieg aus der Atomenergie beschlossen.
Mit dem am 12. November eingereichten Antrag will die Bundesregierung nun den Vorsitzenden des ICSID-Tribunals Albert Jan van den Berg aus den Niederlanden und die Mitschiedsrichter Charles Brower (USA) und Vaughan Lowe (Großbritannien) vom Verfahren abberufen lassen. Über den Antrag entscheidet nun der Präsident der Weltbank Jim Yong Kim. Er ist gehalten, innerhalb von 30 Tagen zu einer Entscheidung zu kommen.
Die genauen Gründe für den Antrag liegen im Dunkeln, beide Seiten kommentieren ihn nicht weiter. Anlass für den Schritt sind aber wohl weitere Fragen, die das Gericht am 26. Oktober an die Parteien gerichtet hat. Seit der mündlichen Verhandlung im Oktober 2016 hat das Gericht den Parteien regelmäßig Fragen gestellt.
Erst im August 2018 hatten die Richter in einem Zwischenschritt entschieden, dass das Achmea-Urteil des Europäischen Gerichtshofs dem Schiedsgericht nicht die Zuständigkeit entzieht.
Kläger Vattenfall setzt in dem Verfahren auf ein Team um den Schiedsrechtler Dr. Richard Happ von Luther. Die Inhousejuristen des Bundeswirtschaftsminsteriums, Dr. Hans-Joachim Henckel und Annette Tiemann, haben die McDermott Will & Emery-Partner Dr. Sabine Konrad und Arne Fuchs mandatiert.