Auftritt des Kronzeugen

Dierlamm- und Park-Mandant sagt im Bonner Cum-Ex-Prozess aus

Autor/en
  • JUVE

Im Prozess gegen ehemalige Aktienhändler der HypoVereinsbank sagt heute ein prominenter Zeuge aus. Der ehemalige Großkanzleianwalt spielte lange eine wesentliche Rolle in den Cum-Ex-Geschäften, um die es bei dem Prozess vor dem Landgericht Bonn geht. Heute gilt der Berater als Kronzeuge der Anklage und soll detaillierte Einblicke geben, wie das Netzwerk zwischen Banken, Brokern und Beratern funktioniert hat.

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Alfred Dierlamm
Alfred Dierlamm

Er ist bekannt, auch wenn sein Name nicht in der Zeitung stehen darf. Die Wochenzeitung Die Zeit nannte ihn einmal  „Benjamin Frey“ und in einer ARD-Dokumentation berichtet er maskiert über die innere Logik der Cum-Ex-Geschäfte. Presserechtlich wird er von Prof. Dr. Ralf Höcker vertreten.

Der einst hochkarätige Rechtsberater, der heute vor dem Landgericht Bonn als Zeuge aussagt, ist das, was man einen Insider nennt. Mit seiner Hilfe will die Staatsanwaltschaft darstellen, wie das geschickte Hin- und Herschieben der Aktien funktionierte, bei dem die Finanzämter kaum erkennen konnten, ob für die gehandelten Aktien bereits Kapitalertragsteuer abgeführt worden war oder nicht. Deshalb erstatteten sie die Dividendensteuer mehrmals. Ob das Aktiengeschäft an sich Gewinne abwarf, war fast unerheblich – die Investoren bekamen ihr Geld vom Fiskus. In den kommenden Tagen wird der damaligen Rechtsberater erstmals einem Gericht Einblick in den engeren Zirkel der Cum-Ex-Akteure geben. 

Tido Park
Tido Park

Der Zeuge plaudert aus dem Nähkästchen, seit er vor zwei Jahren die Strategie gewechselt hat. Damals schon im Visier der Strafverfolger, wechselte er die Berater. Zuvor wurde er von dem Münchner Strafrechtler Dr. Daniel Amelung aus der damaligen Sozietät Amelung & Trepl (heute: Amelung & Albrecht) vertreten. Doch dann engagierte er gleich zwei renommierte Strafrechtler: Prof. Dr. Alfred Dierlamm aus Wiesbaden und Prof. Dr. Tido Park aus Dortmund. Gemeinsam mit dem Duo beschreitet er seitdem einen Weg, der im deutschen Wirtschaftsstrafrecht selten eingeschlagen wird. 

Weil er nach Paragraph 46b des Strafgesetzbuches freiwillig „Hilfe zur Aufklärung“ schwerer Straftaten leistet, hofft er selbst darauf, dass von einer Strafe ganz abgesehen wird. Die neuen Verteidiger beraten den Zeugen bei dieser Flucht nach vorne: Der Anwalt soll bereits umfassend bei der Kölner Staatsanwaltschaft ausgesagt haben. Beobachter halten ihn für einen Schlüsselzeugen der Anklage. Fünfzehnmal soll der Zeuge sich im Vorfeld des Prozesses mit den Ermittlern um Staatsanwältin Anne Brorhilker getroffen haben, um diese durch das bei diversen Razzien gewonnene belastende Material zu führen. 

Anne Brorhilker
Anne Brorhilker

Von seiner Aussage erwarten Beobachter in den kommenden zwei Tagen daher deutliche Worte – auch darüber, inwieweit Berater eine Schlüsselrolle bei der Konstruktion der Deals spielten und wie sie halfen, mit Rechtsphrasen den gedanklichen Überbau zu schaffen, der allen Beteiligten erst ermöglichte, die Geschäfte zu rechtfertigen.

Schon in der Anklage gegen die beiden HVB-Händler spielen die Berater eine wesentliche Rolle. Dort ist immer wieder von den „gesondert Verfolgten“ die Rede, die bei den Cum-Ex-Deals Schlüsselfunktionen gehabt haben sollen. Einer von ihnen: Dr. Hanno Berger, ehemaliger Anwalt von Dewey & LeBoeuf und später in der eigenen Kanzlei Berger & Steck tätig. Er soll in den vor dem Landgericht Bonn geschilderten Deals fast immer eine wesentliche Rolle gespielt haben. Berger bestreitet die Vorwürfe vehement.  

Anmerkung der Redaktion: Der Artikel wurde am 30.10.2019 geändert.

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