Cum-Ex-Urteil des FG Köln

„Es war eine kriminelle Glanzleistung”

Autor/en
  • JUVE

27 Millionen Euro will sich der US-Fonds KK Law Firm Retirement Plan Trust von der deutschen Staatskasse erstatten lassen – und das über ein Geschäft, das heute weitestgehend als unrechtmäßig gilt. Doch das Finanzgericht Köln wies heute die Klage auf Steuerrückerstattung ab. Der Vorsitzende Richter Benno Scharpenberg fand zugleich deutliche Worte für das System Cum-Ex.

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Scharpenberg_Benno
Scharpenberg_Benno

Der klagende Fonds hatte sich an Geschäften beteiligt, bei denen Aktien rund um den Dividendenstichtag mit („cum“) und ohne („ex“) Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben wurden. Am Ende war dem Fiskus nicht mehr klar, wem die Papiere gehörten. Finanzämter erstatteten Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren.

Die unter dem Schlagwort Cum-Ex bekannt gewordenen Transaktionen gelten heute vielerorts als Gestaltungsmissbrauch. Das Landgericht Bonn hat erst Anfang der Woche in einem ersten Fall den Strafprozess gegen Aktienhändler der HVB angestoßen.

Wie das Handelsblatt heute berichtet, ermitteln deutsche Staatsanwälte im Umfeld der Cum-Ex-Geschäfte auch wegen Steuerhinterziehung gegen den Treuhänder von KK Law, einen US-Anwalt. Die Zeitung zitiert eine Mitteilung des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) an das FG Köln, der zufolge der Kläger mit den zentralen Initiatoren der Cum-Ex-Gestaltungen eng zusammengearbeitet haben soll.

Im aktuellen Steuerstreit stellte sich KK Law als Klägerin trotzdem auf den Standpunkt, dass das Geschäft legal gewesen sei und ihr die entsprechende Erstattung der Kapitalertragsteuer zustehe. Der Prozess wird auch deshalb genau beobachtet, weil er durch maßgebliche Akteure des Systems Cum-Ex finanziert worden sein soll.

Klatsche aus Köln

Dem erteilte der Vorsitzende Richter des 2. Senats, Benno Scharpenberg, bei der Urteilsverkündung eine deutliche Absage. Die mehrfache Erstattung einer nur einmal einbehaltenen und abgeführten Kapitalertragsteuer komme demnach nicht in Betracht.

Der Aktienkäufer werde bei einem außerbörslichen Leerverkauf nicht bereits durch Abschluss des Kaufvertrags wirtschaftlicher Eigentümer der ihm später zu liefernden Aktien. Er habe daher keinen Anspruch darauf, dass ihm die Kapitalertragsteuer angerechnet werde, die hinsichtlich der Dividende einbehalten und abgeführt wurde. Die mehrfache Erstattung einer nur einmal einbehaltenen und abgeführten Kapitalertragsteuer scheide im Übrigen bereits denknotwendig aus.

Die Argumentation des Klägers verglich Scharpenberg mit der heisenbergschen Unschärferelation. Aber Aktien seien nun mal „keine X-Teilchen“. Und auch wenn der Kläger mit der Existenz von Paralleluniversen argumentiere, sei „das Steuerrecht immer noch in der richtigen Welt“ zu verorten. Damit knöpfte sich der Richter in deutlichen Worten die Argumentation des Klägers vor, der auf eine andere Interpretation zum wirtschaftlichen Eigentum der Aktien abstellte.

Kriminelle Energie

Auch zum System Cum-Ex äußerte sich Scharpenberg. Die Art und Weise, wie Händler, Banken, Fonds und Anwälte die Geschäfte aufgezogen hätten, sei „ein kriminelles Glanzstück“, das nur durch die intimen Kenntnisse der Beteiligten überhaupt möglich gewesen sei.

Das FG Köln verhandelte erstmals „in der Sache“ in einem Cum-Ex-Verfahren, sodass die Entscheidung auch Musterwirkung für eine Vielzahl derzeit noch beim BZSt anhängiger Streitfälle hat. Die Begründung gleicht einem Urteil des hessischen Finanzgerichts, das 2017 über eine Klage der Commerzbank entschieden hatte (4K 977/14).

Trotzdem bleibt dem Kläger noch eine Chance, seine Sicht der Dinge durchzusetzen: Der Senat hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.

Vertreter KK Law
Bietmann (Bergisch Gladbach): Dr. Hartmut Klein – aus dem Markt bekannt

Vertreter Bundeszentralamt für Steuern
Prof. Dr. Wolfgang Schön (Direktor am Max-Planck-Institut, München)

Finanzgericht Köln, 2. Senat
Benno Scharpenberg (Vorsitzender Richter)

Hintergrund: Prozessbevollmächtigter von KK Law war Dr. Hartmut Klein. Als Beistand war Karl-Georg Loritz, der KK Law als Beistand auch schon bei einer vorhergehenden Verhandlung am FG Köln vertreten hatte, zugegen. Loritz hatte bis zum vergangenen Jahr den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, europäisches und deutsches Arbeitsrecht an der Universität Bayreuth inne. 2017 hatte er in einem Aufsatz darauf verwiesen, dass für die Anrechnung und Erstattung der Kapitalertragsteuer wesentlichen Elemente vom Gesetzgeber nicht sorgfältig aufeinander abgestimmt gewesen seien beziehungsweise dieser bewusst Lücken gelassen habe.

Bei der vorangegangenen Verhandlung am FG Köln war neben Loritz auch Prof. Dr. Marc Desens von der Universität Leipzig als Vertreter von KK Law aufgetreten. Beim Prozess am heutigen Freitag fehlte er allerdings vor Gericht. Desens Arbeit war im Zuge der Befragungen des Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestags unter Beschuss geraten: Ihm wurde vorgeworfen, mit seinen Arbeiten die umstrittenen steuerlichen Gestaltungsmodelle legitimiert und Gefälligkeitsgutachten geschrieben zu haben. Damit habe er die Meinungsbildung zu Cum-Ex beeinflussen wollen. Die Vorwürfe hatte Desens stets von sich gewiesen.

Wir haben den Artikel am 12.08.2020 und am 24.08.2020 korrigiert.

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