Ob Fashionbranche oder Autozulieferer, ob Internetportale oder Gesundheitswesen: Nur noch wenige Krisenunternehmen gehen unvorbereitet in ein gerichtliches Verfahren. Die Eigenverwaltung beziehungsweise das sogenannte Schutzschirmverfahren als Eigenverwaltungs-Variante haben sich so nachhaltig durchgesetzt, dass es immer weniger Sinn ergibt, die anderen Fälle als „Regelinsolvenzen“ zu bezeichnen: Eigenverwaltung war 2016 die Regel.
Unter den Top-50-Insolvenzen wurden lediglich noch 21 als klassische Verfahren begonnen, in denen das Insolvenzgericht ein Firmenschicksal gänzlich in die Hände eines Insolvenzverwalters legt. Deutlich häufiger als 2015 spannten Unternehmen einen Schutzschirm auf, um sich bei lediglich drohender Zahlungsfähigkeit oder Überschuldung in Eigenregie zu sanieren – jeder vierte große Insolvenzfall begann als Verfahren nach Paragraf 270b der Insolvenzordnung.
Traditionellen Verwalterkanzleien drohen strukturelle Probleme
Der Siegeszug der Eigenverwaltung kostet die traditionellen Verwalterkanzleien nicht nur Marktanteile, sondern kann sie zusätzlich vor strukturelle Probleme stellen – nicht nur dann, wenn sie auf jegliche Betätigung als Sanierungsberater verzichten. Das Sachwalteramt erfordert weniger Back-Office-Personal als die klassische Verwalterrolle. Personalanpassungen sind die Folge.
Mit einer Stärke von 240 Mitarbeitern bildet ein größeres Unternehmen das Schlusslicht der Top-50-Tabelle als 2015. Doch gab es 2016 nicht nur mehr Großinsolvenzen, auch der finanzielle Schaden fällt insgesamt höher aus. Im Zeitraum bis August 2016 lagen die Schäden mit 26 Milliarden Euro ganze 48 Prozent höher als in den zwölf Monaten vorher, meldet der Kreditversicherer Euler Hermes.
Die Top-50-Insolvenzen 2016 in der Übersicht
Mehr zum Thema lesen Sie in der aktuellen Ausgabe des JUVE Rechtsmarkts 01/2017, die heute erschienen ist.