Besonderer Clou: Arktik holt sich zum Start gleich einen prominenten Namen dazu – den früheren Rechts- und Compliance-Vorstand der Deutschen Bahn, Gerd Becht.
Der 70-Jährige verstärkt Arktik als sogenannter Strategic Advisor. Dank seiner langjährigen Tätigkeit als General Counsel bei den Autobauern Daimler und Opel, sowie später im Vorstand der Deutschen Bahn, gilt er als Spezialist für Risk Management, Corporate Governance und Compliance. Becht hatte sich zunächst 2017 der Frankfurter Kanzlei Mathern Münch Pönicke angeschlossen und in den vergangenen Jahren diverse Vorstände und Aufsichtsräte bei Reorganisationen, Haftungsthemen und zur Krisenkommunikation unterstützt.
Unterschiedliche Stationen
Kanzleimitbegründer Kruse, der als Referendar bei der Deutschen Bahn im Team von Becht angefangen hatte, arbeitete seit 2017 bei Feigen Graf, zuletzt als Senior Associate. An der Seite von Dr. Bernd Groß war er etwa in der Vertretung von Hansainvest in dem Cum-Ex-Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Köln zu sehen. Die Strafverteidiger wollen auch künftig fallbezogen zusammenarbeiten.
Rösch hingegen hatte die vergangenen vier Jahre bei White & Case in Berlin und Stockholm verbracht. Er zählte zum Kernteam um den erfahrenen Litigation-Partner Christian Wirth, das auch fortlaufend die strategische Beratung und Vertretung von Daimler in Massenverfahren gewährleistet.
Der Dritte im Bunde, Tsolakidis, gehörte zuletzt fünf Jahre als Principal Associate der Praxisgruppe Konfliktlösung von Freshfields an. Er trat hier bei Gerichtsverfahren, aber auch bei Handels-, internationalen Investitions- und Post-M&A-Schiedsverfahren auf. So bereitete er beispielsweise mit Dr. Boris Kasolowsky und Dr. Carsten Wendler für Portigon ein ICSID-Schiedsgerichtsverfahren gegen das Königreich Spanien vor und vertrat den österreichischen Baukonzern Strabag, der die Bundesrepublik Deutschland auf Investitionsschutz verklagt hatte.
Schnittstellen nutzen
In ihrer eigenen Sozietät wollen die Gründer die Schnittstellen zwischen ihren Kernberatungsgebieten nutzen, um etwa nach Compliance-Vorfällen und strafrechtlichen Ermittlungen auch die zivilrechtlichen Schadensersatzklagen aufzubereiten. Auch die Einrichtung von Compliance-Systemen und die Anpassung von Kommunikationsstrategien sollen zu ihrem Repertoire gehören. Als drittes Standbein soll die Start-up-Beratung hinzukommen.
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