Benefiz-Projekt von Baker & McKenzie

Das europäische Rechtszentrum von Baker & McKenzie (Brüssel) wird kostenlose Rechtsberatung für Entwicklungsländer anbieten. WTO-Generaldirektor Mike Moore erklärte zu dieser Initiative, das Projekt trage dazu bei, Entwicklungsländer besser in das Welthandelssystem zu integrieren. Prof. Dr. Joachim Scherer, Sprecher der deutschen Büros von Baker & McKenzie, berichtet zum Benefiz-Engagement: „Die 48 am wenigsten entwickelten Länder der Erde, von denen 29 der WTO angehören, haben weder das Personal noch das Geld für eine effektive Mitarbeit in internationalen Organisationen.“ Baker & McKenzie hat zum WTO-Recht eine Expertengruppe gebildet, in der weltweit 75 Anwälte tätig sind. Die Kanzlei ist mit 60 Büros in 35 Ländern mit insgesamt 2.655 Anwälten, davon 120 in Deutschland, präsent. Besonders die Büros in Frankfurt, Berlin, Genf, Brüssel und London sind mit Welthandelsmandaten befasst. Zum WTO-Recht erklärt Hannes Schloemann aus dem Berliner Büro: „Deutschland hinkt im WTO-Recht hinterher. Viele Unternehmen erkennen noch nicht die Chancen und Risiken der neuen Regelungen. Nur wenige Unternehmen nutzen bisher auch die Möglichkeit, über ein Verwaltungsverfahren bei der EU gegen Handelshemmnisse vorzugehen, die gegen das WTO-Recht verstoßen.“

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

4 Wochen gratis testen

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Das Recht der WTO ist nach Meinung von Spezialisten nicht zuletzt wegen der zunehmenden internationalen Handelsverflechtungen einer der zukunftsträchtigsten Rechtsbereiche, wie auch auf dem Aussenwirtschaftsrechtstag im letzten Herbst in Münster (JUVE Rechtsmarkt 11/99) deutlich geworden ist.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de