Hamann hatte seine Karriere 1998 bei der Vorgängerkanzlei von Freshfields Bruckhaus Deringer begonnen, wo er später als Partner von 2009 bis 2013 in Hamburg die weltweite Praxis für Energie und Rohstoffe mitgeleitet hatte. 2014 wechselte er in das Berliner Büro von Herbert Smith Freehills. Als die britisch-australische Kanzlei im Sommer 2019 bekannt gab, dass sie ihr Berliner Büro aus Profitablitätsgründen schließen würde, kündigte Hamann bereits seinen Abgang an. Er wollte weiterhin als Anwalt in der Hauptstadt tätig sein, womit er einen Wechsel in die deutlich schneller gewachsenen Büros von Herbert Smith in Düsseldorf und Frankfurt ausschloss.
Rimôn war in Europa bislang nur mit Büros in Rom, Warschau und Moskau präsent. Neben diesen Büros bietet die Rimôn Global Alliance Kontakte zu anderen Kanzleien und Anwälten, die Rimôn bei verschiedenen Projekten hinzuzieht. Nun wagt sie mit Hamann als Partner auch den deutschen Markteintritt. Die amerikanische Kanzlei, die 2008 von zwei Ropes & Gray-Anwälten gegründet worden war, beschreibt sich selbst als Full-Service-Kanzlei, die mit traditionellen Strukturen brechen möchte. Um Kosten zu sparen, verzichtet sie etwa auf angemietete großflächige Büro- und Konferenzräume. Damit die Anwälte weltweit mobil arbeiten können, setzt Rimôn eine cloudbasierte Technologie ein, mit deren Hilfe die Anwälte untereinander und mit ihren Mandanten rund um den Globus vernetzt sind. Anwälte arbeiten häufig untereinander sowie mit den Mandanten in virtuellen E-Räumen. Anstelle von großen Räumlichkeiten gibt es in 27 Städten in den USA, Europa, dem Mittleren Osten und Asien jeweils kleine Einzelbüros. Den Anwälten steht frei, ob sie von dort, von unterwegs oder von zu Hause aus arbeiten. Über ein Extranet können Mandanten jederzeit den Bearbeitungsstand ihres Projekts einsehen.
Zweimal monatlich kommen die Rimôn-Anwälte in der Unternehmenszentrale von San Francisco zusammen – entweder persönlich vor Ort oder durch Zuschaltung. In Sachen externer Vergütung verzichtet die Kanzlei konsequent auf Billable Hours und bietet Mandanten verschiedene alternative Abrechnungsmodelle an. Auch bei ihrer internen Vergütung geht Rimôn einen eigenen Weg: Für ihre Arbeit für selbst akquirierte Mandanten erhalten die Partner 70 Prozent der in Rechnung gestellten Summe. Fallen in dem Mandat Arbeiten an, die andere Partner erbringen, bekommen diese von dem ursprünglichen Partner dafür einen Betrag, der sich nach dem intern selbst festgelegten Stundensatz richtet. Arbeitet ein Partner für den Mandanten eines anderen Partners definiert er ebenfalls einen internen Satz, den er zu 100 Prozent in Rechnung stellen kann. Aus der Summe dieser drei Faktoren ergibt sich die monatliche Gesamtvergütung. Kredite oder Einlagen der Partner gibt es nicht. (Melanie Müller)