Berufsrecht

BRAK positioniert sich gegen die Verfassungsbeschwerde von Gleiss

Die Bundesrechtsanwaltskammer steht der Verfassungsbeschwerde von Gleiss Lutz zur sogenannten mehrstöckigen Anwaltsgesellschaft kritisch gegenüber. Es sei richtig, dass der Gesellschafterkreis von AnwaltsGmbHs auf natürliche Personen beschränkt bleibe, so die BRAK. Damit weicht die Kammer von der Position des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ab. Dieser unterstützt die Verfassungsbeschwerde von Gleiss.

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Für die BRAK können standesrechtliche Verpflichtungen wie Unabhängigkeit, Verschwiegenheit und Vertrauen nur gefördert und gewahrt werden, wenn der Gesetzgeber mehrstöckige Anwaltsgesellschaften vermeidet. Der Gesellschafterkreis der AnwaltsGmbH müsse auf natürliche Personen beschränkt sein. Damit könne auch keine Partnerschaftsgesellschaft Teilhaber einer AnwaltsGmbH werden.

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