„Ich wünsche Herrn Prof. Dr. Müller und Frau Weber-Rey viel Glück, viel Erfolg sowie großes diplomatisches und politisches Geschick, um den Kodex auch unter den künftigen Entwicklungen und Anforderungen der internationalen Kapitalmärkte und der internationalen Corporate-Governance-Diskussion immer in der Waage zwischen Innovation und Akzeptanz zu halten“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex besteht seit September 2001, bereits im Februar 2002 hatte sie den Deutschen Corporate Governance Kodex vorgelegt.
Weber-Rey bringt ausreichend Erfahrung in Corporate-Governance-Angelegenheiten mit: Seit 2005 gehört die Corporate-Spezialistin zur „Advisory Group on Corporate Governance and Company Law“ bei der EU-Kommission. Ihre berufliche Laufbahn hatte Weber-Rey 1984 bei der Clifford-Vorgängerkanzlei Pünder Volhard Weber & Axster begonnen. Sie ist die Tochter von Dr. h.c. Dolf Weber, der die Kanzlei mitbegründete. 1989 wurde Weber-Rey zur Partnerin ernannt.
Erst im vergangenen Monat sorgte die Clifford-Anwältin für öffentliche Aufmerksamkeit, als bekannt wurde, dass sie in den Verwaltungsrat der französischen Großbank BNP Paribas eintritt (mehr…).