„Nach dem Rückzug einiger bekannter Rechtsanwälte am Bundesgerichtshof war dies der ideale Zeitpunkt die Kanzlei zu vergrößern“, sagte Raeschke-Kessler. „Mit Dr. Erich Waclawik, der ein ausgewiesener Kenner des Gesellschaftsrechts ist, gewinnt die Kanzlei weiter an Breite und Kompetenz.“ Bislang war der 63-Jährige als Einzelanwalt tätig.(Marcus Jung)
BGH-Anwälte fusionieren
Zum August haben sich die BGH-Anwälte Prof. Hilmar Raeschke-Kessler und Dr. Erich Waclawik zusammengeschlossen. Die Kanzlei firmiert als Raeschke-Kessler & Waclawik. Ende April war Waclawik als Rechtsanwalt am BGH zugelassen worden. Der 41-Jährige hatte seine Karriere 1999 bei Flick Gocke Schaumburg begonnen und war dort seit 2005 Partner. Seine Schwerpunkte sind Steuerrecht sowie Gesellschafts- und Aktienrecht.