Wie schon in den Vorjahren beantwortete nur ein Teil der von azur befragten Kanzleien Angaben zu den vorgeschriebenen Mindeststunden (mehr dazu bei azur-online.de). Einige Sozietäten, die in der Vergangenheit noch 1.800 bis 1.900 Stunden verlangt hatten, machten nun keine Angaben mehr.
Reale Stundenzahl meist deutlich höher
So oder so liegt das tatsächliche Pensum der Anwälte allerdings durchweg höher: Unter Billable Hours fallen nur die Arbeitsstunden, die eine Kanzlei ihren Mandanten in Rechnung stellen kann. Laut der azur-Associateumfrage 2016 arbeiten Anwälte in Kanzleien durchschnittlich knapp elf Stunden täglich. Einige Sozietäten haben darum nun alternative Karrieremodelle mit geringerem Pensum und festem Feierabend, aber deutlich reduziertem Gehalt eingeführt.
Einen realistischen Blick auf die Billables-Vorgaben erlaubt wiederum die azur-Associateumfrage. 2016 berichteten die Teilnehmer im Durchschnitt von 1.657 vorgegebenen Billable Hours. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Fachbereichen sind deutlich: Über 1.700 Stunden liegen unter anderem die Anwälte bei M&A, Bank- und Finanzrecht, Kartellrecht und Konfliktlösung. Dagegen fallen in IP/IT, Immobilienrecht und im Öffentlichen Wirtschaftsrecht unter 1.600 Billables an.
Wie die Billable Hours bemessen werden und wie verbindlich die Vorgaben sind, ist von Kanzlei zu Kanzlei unterschiedlich. In manchen Kanzleien sind nur die jährlichen Boni an eine bestimmte Mindestzahl von Billable Hours gebunden. Latham & Watkins etwa nennt als Voraussetzung für einen Bonus 1.900 Stunden. Dazu werden allerdings nicht nur Honorarstunden, sondern auch Pro-Bono-Arbeit und Engagement in den kanzleiinternen Gremien gezählt.
Billables teils nur für Bonus relevant
DLA Piper hat vor Kurzem als – soweit bekannt – erste Kanzlei im deutschen Markt feste Schwellenwerte eingeführt. Ein Teil der Bonuszahlungen, das sogenannte Zielgehalt, wird fest an die geleisteten Arbeitsstunden geknüpft. 1.750 Billable Hours jährlich bringen einen Bonus von 10.000 Euro. Bei 1.950 Billables sind es 20.000 Euro, bei 2.150 Billables sogar 30.000 Euro.