Die Welt im Jahr 2019: Der drohende Brexit, verschärfte Sanktionen, Strafzölle und andere Handelshemmnisse machen den Unternehmen das Leben immer schwerer. Was heute noch geht, kann morgen schon verboten sein. Und was die Europäische Union erlaubt, blockieren manchmal die USA.
Internationale Kanzleien haben sich aus dem Iran zurückgezogen
Prominentestes Beispiel dafür sind die wiedereingeführten US-Sanktionen gegen den Iran. Zwar verbietet die EU-Anti-Boykott-Verordnung es europäischen Unternehmen, sich diesen Sanktionen unterwerfen. Trotzdem haben viele Firmen mit US-Geschäft ihr Engagement im Iran vorsichtshalber heruntergefahren. Das gilt auch für Kanzleien. CMS Hasche Sigle, Rödl, WZR – sie alle hatten 2016 hoffnungsfroh Büros in Teheran eröffnet. Und sie alle haben sich aus dem Land inzwischen wieder zurückgezogen,
Auch Fälle wie der Einstieg eines chinesischen Konzerns beim Stromnetzbetreiber 50Hertz, den die Bundesregierung aus sicherheitspolitischen Erwägungen verhinderte, rücken das Außenwirtschaftsrecht in den Fokus. Es sind kleine Geschichten wie diese, die sich täglich und in immer größerer Zahl in allen möglichen Winkeln der Erde abspielen, die in Summe einen deutlich höheren Aufwand im globalen Handel bedeuten.
Unternehmen stellen sich bei Sanktionsrecht und Investitionskontrollen neu auf
Und damit mehr Arbeit für Experten im Außenhandelsrecht. Die Folge: Auch Kanzleien, die sich bisher wenig für das Nischenthema interessiert haben, setzen jetzt verstärkt auf die Beratung zu Sanktionsrecht, Exportkontrolle und Zollfragen. Und immer mehr Unternehmen vernetzen die Verantwortung für außenwirtschafts- und exportkontrollrechtliche Themen deshalb inzwischen stärker zwischen ihren Rechts- oder Complianceabteilungen sowie dem Vertrieb.