Brexit

Frankreich hilft Anwälten und Kanzleien mit Übergangsregelung

Was das deutsche Justizministerium und die Bundesregierung ablehnen, hat Frankreich nun per Verordnung beschlossen: eine umfassende Brexit-Übergangsregelung für Anwälte und Kanzleien. Für ein Jahr können LLP-Kanzleien und Anwälte mit britischem Titel im Fall des harten Brexits in Frankreich weiterarbeiten wie bisher. Die unterschiedliche Handhabung in Deutschland und Frankreich könnte auch daran liegen, dass die Franzosen einen Brexit nicht so sehr fürchten wie die Deutschen.

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Von den 50 führenden Kanzleien in Frankreich stammen Medienberichten zufolge 11 aus Großbritannien. Sie allein stehen mit ihren knapp 1.600 Anwälten für einen Umsatz von rund 700 Millionen Euro. Zusammen mit den amerikanischen LLPs im französischen Markt, die auch über London in Frankreich beraten, betrifft die Übergangsregelung zusammen rund 33 LLPs und damit weit weniger Kanzleien als in Deutschland. Von den 33 sind 23 bei der Pariser Anwaltskammer gemeldet, die 42 Prozent der französischen Anwälte zugelassen hat. Alle können im Fall eines harten Brexit für ein Jahr in der gleichen Form weiterarbeiten wie bisher.

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