"Bürogemeinschaft Arbeitsrecht"

Neue Kanzlei, doch ohne Gravenhorst

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  • JUVE

Mitglieder der Düsseldorfer Bürogemeinschaft Arbeitsrecht Gravenhorst Färber Schumacher Röhrborn Simdorn haben zum April eine gemeinsame Kanzlei gegründet. Der Konstellation nicht angeschlossen hat sich allerdings der renommierte Arbeitsrechtler Dr. Wulf Gravenhorst. Der 67-Jährige, der neben dem kürzlich verstorbenen Dr. Peter Färber die Bürogemeinschaft vor allem geprägt hatte, bleibt mit der neuen Kanzlei Färber Rechtsanwälte lediglich in einer Bürogemeinschaft.

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Die Neugründung folgte auf den plötzlichen Tod von Färber im Dezember vergangenen Jahres im Alter von 50 Jahren. „Wir haben den Sozietäts-Namen auch im Gedenken an Peter Färber gewählt“, sagte Dr. Stefan Röhrborn (40), einer der Partner der Sozietät. „Sein Name ist im Markt ein prägnanter Begriff als einer der führenden Anwälte im Arbeitsrecht.“

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