"Bürogemeinschaft Arbeitsrecht"

Neue Kanzlei, doch ohne Gravenhorst

Autor/en
  • JUVE

Mitglieder der Düsseldorfer Bürogemeinschaft Arbeitsrecht Gravenhorst Färber Schumacher Röhrborn Simdorn haben zum April eine gemeinsame Kanzlei gegründet. Der Konstellation nicht angeschlossen hat sich allerdings der renommierte Arbeitsrechtler Dr. Wulf Gravenhorst. Der 67-Jährige, der neben dem kürzlich verstorbenen Dr. Peter Färber die Bürogemeinschaft vor allem geprägt hatte, bleibt mit der neuen Kanzlei Färber Rechtsanwälte lediglich in einer Bürogemeinschaft.

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Die Neugründung folgte auf den plötzlichen Tod von Färber im Dezember vergangenen Jahres im Alter von 50 Jahren. „Wir haben den Sozietäts-Namen auch im Gedenken an Peter Färber gewählt“, sagte Dr. Stefan Röhrborn (40), einer der Partner der Sozietät. „Sein Name ist im Markt ein prägnanter Begriff als einer der führenden Anwälte im Arbeitsrecht.“

Neben Röhrborn besteht die Kanzlei aus Jella Tupay-Färber (61) – der Witwe von Peter Färber -, Uwe Simdorn (43) und Dr. Sabine Rosenstein (52). Rosenstein war erst zum Jahreswechsel in die Bürogemeinschaft eingetreten und war zuvor als Einzelanwältin in Düsseldorf tätig. Den Wechsel zu Färber Rechtsanwälte hat auch Dr. Renate Schumacher nicht mit vollzogen.

Mit weiteren drei Anwälten, die bereits für die Bürogemeinschaft tätig waren, geht Färber Rechtsanwälte eine Kooperation ein.

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