Drei Richter und ein Staatsanwalt aus Sachsen-Anhalt hatten gegen ihre Besoldung geklagt. Nun bestätigte der von Prof. Dr. Andreas Voßkuhle geführte Senat: Die Einkommen der Richter aus Sachsen-Anhalt waren zwischen 2008 und 2010 zu niedrig und somit mit dem Grundgesetz unvereinbar. Spätestens bis zum 1. Januar 2016 müsse das Bundesland neue Regelungen zur Besoldung seiner Richter und Staatsanwälte schaffen.
Die Berufskollegen aus Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz hingegen, die sich ebenfalls mit einem Normenkontrollantrag an den Senat gerichtet hatten, haben kein Recht auf höhere Besoldung. Sie seien angemessen bezahlt worden, urteilten die Verfassungsrichter. Mit sieben Anträgen hatte sich das Karlsruher Gericht seit Dezember befasst.
Im Mittelpunkt stand die untere Besoldungsstufe R1 und die Frage, ob diese mit 3.700 Euro im Bundesdurchschnitt zu niedrig angesetzt sei. Das Grundgesetz schreibt vor, dass Richtern eine amtsangemessene Alimentation zusteht. Seit Beginn der Verhandlungen galt jedoch als sicher, dass die Karlsruher Richter kein konkretes Mindestgehalt würden definieren können. Zum einen fehlt es den Verfassungsrichtern an Vergleichsgrößen, wie es sie bei anderen Berufsgruppen gibt. Zum anderen legt seit der Föderalismusreform von 2006 nicht mehr der Bund die Besoldung fest, sondern die einzelnen Bundesländer. Seitdem kommt es mitunter zu Einkommensdifferenzen von rund zwanzig Prozent: Ein 27-jähriger Richter im Saarland erhält als Einstieg monatlich rund 3.200 Euro brutto, in Bayern könnte er dagegen rund 4.000 Euro verdienen.
Dennoch legten die Verfassungsrichter heute ein neues Regelwerk zur Ermittlung einer zulässigen Besoldungs-Untergrenze vor. Dieses sieht mehrere Prüfstufen vor sowie fünf volkswirtschaftliche Parameter, mit denen die Entwicklung der Eingangsbesoldung zu vergleichen ist. Dazu zählen unter anderem der Nominallohnindex, der Verbraucherpreisindex und die Tarifentwicklung von Angestellten im öffentlichen Dienst.
Der Deutsche Richterbund (DRB) fordert, rasche Konsequenzen aus dem Urteil zu ziehen. DRB-Vorsitzender Christoph Frank erklärte, dass „die Länder nun die Pflicht haben, unverzüglich zu prüfen, inwieweit die Besoldungslage in den einzelnen Bundesländern im Lichte der Karlsruher Kriterien aktuell noch verfassungsgemäß ist“.