Die Bonner Kanzlei Busse & Miessen hat am vergangenen Donnerstag auf eigene Initiative Verfassungsbeschwerde gegen die neue Arzneimittelpreisverordnung erhoben. Der Grund: Die erheblichen und gesetzlich verordneten Preissteigerungen bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verletze Selbstzahler in ihrem Recht auf körperliche Unversehrtheit.Beschwerdeführer ist der Busse-Partner Prof. Dr. Raimund Wimmer, der als Freiberufler selbst von der Gesetzesänderung betroffen ist. Seinen Erkenntnissen zufolge müsse in Einzelfällen bis zum Zwölffachen des bisherigen Arzneipreises gezahlt werden. Dies möge zwar im Hinblick auf das Gemeinwohl in Einzelfällen für Kassenpatienten hinnehmbar sein, das Gesetz nehme jedoch auf die Interessen von Selbstzahlern keine Rücksicht.
Zuvor hatte Wimmer bereits Strafanzeige wegen des Verdachts des Wuchers bei der Bonner Staatsanwaltschaft eingelegt. Dort hat man jedoch von der Einleitung eines Verfahrens inzwischen Abstand genommen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.