Chinese Walls von Clifford zulässig

Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt hat an der Arbeit von Clifford Chance im Zusammenhang mit dem Erwerb der Internet-Firma Ision im Jahr 2001 berufsrechtlich nichts zu beanstanden. Dies hat die Kammer im Juli entschieden.

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Gegen die Beratung durch Clifford hatte der Hamburger Strafverteidiger Dr. Gerhard Strate (Strate & Ventzke) Beschwerde eingelegt. Strate, der den Verkäufer von Ision, Alexander Falk, derzeit in einem Strafprozess vor dem Hamburger Landgericht vertritt, kritisierte, dass Clifford im Bieterverfahren um Ision zwei Kaufinteressenten parallel vertreten hatte. Zudem behauptete er, dass die Kanzlei nicht nur für den späteren Erwerber Energis, sondern – trotz eines jedenfalls potenziellen Interessenkonflikts – auch für Ision-Vorstände tätig gewesen sei.

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