Gemäß der alten Regelung mussten damals 85 Prozent der Equity-Partner dem Statusentzug zustimmen. Dies hatte jedoch nicht nur eine große Öffentlichkeitswirkung innerhalb der Sozietät zur Folge, sondern war auch mit einem sehr hohen organisatorischen Aufwand verbunden. Daraufhin entwarf das Management auf Initiative von Managing Partner Peter Cornell einen alternativen Vorschlag zur Behandlung ähnlicher Fälle.
Nach der neuen Regelung kann der betroffene Partner zwar auch künftig eine Wahl verlangen, grundsätzlich soll jedoch anders verfahren werden: Dem Betroffenen wird zunächst innerhalb der Fachgruppe die Situation dargelegt. In Gesprächen soll dann versucht werden, eine Lösung zu finden. Gelingt dies nicht, entscheidet das Partnership Council, ein Gremium mit Aufsichtsratsfunktion, in dem etwa ein Dutzend erfahrene Partner unter Führung von Stuart Popham (London) sitzt.
Cornell ist sich indes sicher, dass die Regelung nur sehr selten angewendet werden muss. „Partner verschreiben sich dem Prinzip, dass ein gleichwertiger Beitrag aller die Basis einer erfolgreichen Partnerschaft sein muss. Der gefundene Weg vereinfacht den Prozess, Partner aus dem Equity zu entlassen, und stellt gleichzeitig eine faire Behandlung sicher“, erklärte der Managing Partner überzeugt.
Wie aus dem Kanzleiumfeld zu hören war, hat die Partnerschaft dieses vereinfachte Modell jetzt mit deutlich mehr Stimmen als nötig – 85 Prozent der Equity-Partner – angenommen. Auch die Wahlbeteiligung soll dabei weit über den erforderlichen 50 Prozent gelegen haben.
Dieses Verfahren soll jedoch nur auf die Beendigung der Partnerschaft angewendet werden, nicht auf Herabstufungen innerhalb des Locksteps. Derartige Fälle würden weiterhin den regelmäßigen Beurteilungsgesprächen überlassen.