Das JUVE-Schiedsrichter-Ranking ist Titelthema der aktuellen Spezialausgabe ‚Konfliktlösung‘ des JUVE Rechtsmarkt 6/24. Die E-Paper-Version enthält weitere exklusive Listen.
Dreistelliger Trackrecord – eine Rarität
Ein Schiedsverfahren kann Jahre dauern und Hunderte von Arbeitsstunden verschlingen. Auch umtriebige Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter erreichen deshalb selten einen Trackrecord im dreistelligen Bereich. JUVE hat für mehr als 30 führende Köpfe recherchiert, wie oft sie im Lauf ihrer bisherigen Karriere Teil eines Schiedstribunals waren.
Zwei Personen gibt es in Deutschland, die in ihrem Leben mehr als 200 Schiedsverfahren geführt haben: Prof. Dr. Klaus Sachs (72) von CMS Hasche Sigle und Prof. Dr. Siegfried Elsing (73) von Orrick Herrington & Sutcliffe. Beide kommen auf 250 Verfahren – und gehören auch bei den Streitwerten zu den Schwergewichten im Markt. Beide verhandeln regelmäßig Fälle mit Streitwerten im Milliardenbereich.
Club 100+: viele Boutiquen und eine Großkanzlei
Die weiteren Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter mit dreistelligen Verfahrenszahlen sind:
- Prof. Dr. Klaus Berger (Uni Köln): 160 Verfahren
- Prof. Dr. Rolf Trittmann (Rothorn): 140 Verfahren
- Dr. Klaus Gerstenmaier (Haver & Mailänder): 132 Verfahren
- Prof. Dr. Christian Borris (Borris Hennecke Kneisel): 128 Verfahren
- Prof. Dr. Roderich Thümmel (Thümmel Schütze & Partner): 125 Verfahren
- Ulrike Gantenberg (Gantenberg): 120 Verfahren
- Dr. Inka Hanefeld (Hanefeld): 120 Verfahren
- Prof. Dr. Antje Baumann (Baumann Resolving Disputes): 115 Verfahren
- Prof. Dr. Jörg Risse (Baker McKenzie): 100 Verfahren
- Dr. Daniel Busse (Busse Disputes): 103 Verfahren
- Prof. Dr. Stefan Kröll (Bucerius Law School): 102 Verfahren
Mit der Kategorie Verfahrenszahl versucht das JUVE-Ranking, die Erfahrung von Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern auf eine Kennziffer zu bringen. Wie bei allen Kategorien gilt: Ohne Kontext kann es zu Verzerrungen kommen. Wenn jemand 40 Miniverfahren führt, für die im Markt etablierte Kollegen gar nicht den Rechner hochfahren würden, hat das natürlich ein anderes Gewicht, als wenn jemand 40 internationale Verfahren um dreistellige Millionenbeträge führt. Dasselbe gilt auch in anderer Hinsicht: Wenn ein Verfahren in einem frühen Stadium abgebrochen wird, wird das genauso gezählt wie ein Verfahren, in dem über Jahre ungeheuer intensiv gestritten wird.
Bei aller Vorsicht, die angesichts solcher Effekte geboten ist: Im Großen und Ganzen sind die hier veröffentlichten Zahlen aussagekräftig. Verzerrungen betreffen alle gleichermaßen, und die Erfahrungswerte decken sich weitgehend mit Feedback von Marktteilnehmern, die ganz ohne Zahlen beschreiben, wie sie Akteure im Schiedsgericht erleben.