JUVE: Derzeit ist viel über die wachsende Bedeutung von Schattenbanken zu hören. Wie lässt sich dieser Sektor definieren?
Marc Benzler: Als Schattenbanken bezeichnet man im Aufsichtsrecht nicht regulierte Kapitalsammelstellen, deren Geschäft im weitesten Sinne mit der üblicherweise von Banken betriebenen Kreditintermediation vergleichbar ist. Typische Vertreter sind Zweckgesellschaften, Fonds und ähnliche Marktteilnehmer. Aber auch weitere Geschäftsfelder wie Wertpapierdarlehens- und ‑pensionsgeschäfte werden durch die Regulierungsvorschläge dem Schattenbankensektor zugeordnet, unbesehen der handelnden Akteure. Dass der Bedarf an einer wettbewerbsfähigen Refinanzierung gestiegen ist, spielt den Schattenbanken in die Hände.
Wie lassen sich Schattenbanken überhaupt wirkungsvoll regulieren?
Schattenbanken sind in nicht oder gering regulierten Märkten aktiv, sei es aufgrund einer besonderen Rechtsform oder Tätigkeit, sei es durch Wahl eines weniger regulierten Standortes. Hinsichtlich der Regulierung wird man zwischen den einzelnen Ausprägungen des Schattenbankenwesens und seiner systemischen Relevanz unterscheiden müssen. Im Wesentlichen gibt es zwei Ansätze: Regulierte Marktteilnehmer könnten strengeren Eigenmittelvorschriften unterliegen, wenn sie Geschäfte mit Schattenbanken abschließen. Alternativ könnten bestehende Eigenmittel- und Risikomanagementvorschriften auf diesen Sektor ausgeweitet werden. Ein nationaler Alleingang stieße allerdings schnell an Grenzen. Im Vordergrund steht daher zunächst die Erhöhung der Markttransparenz, um Risiken besser zu erfassen.
Die EU-Kommission lässt durchblicken, dass sie künftig auch auf das Zusammenspiel der Akteure achten will, nicht nur auf den einzelnen Marktteilnehmer. Mit welchen Konsequenzen?
Die EU-Kommission betont zu Recht die Bedeutung einer makro-prudentiellen Marktaufsicht. Dieser Ansatz wird durch erhöhte Anforderungen an beaufsichtigte Institute zur Offenlegung ihrer Aktivitäten und einen steten Informationsfluss zwischen verschiedenen Aufsichtsbehörden umgesetzt. Stellungnahmen der EU-Kommission zur Regulierung der Schattenbanken lassen aber erkennen, dass die Regulierung sich auch auf spezifische Aktivitäten beziehen soll. Für die Marktteilnehmer könnte das vor allem verstärkte Melde-, Mitteilungs- und neue Erlaubnispflichten bedeuten.
Mit der Abwanderung in den Schatten ist Folge der intensiveren Bankenregulierung. Gibt es Ansätze, um die Flucht zu verhindern?
Das Thema Schattenbanken wird derzeit unter allen Aspekten diskutiert. Im Vordergrund steht jedoch zunächst eine Erhöhung der Transparenz. Gegen Refinanzierungsalternativen für institutionelle Marktteilnehmer ist grundsätzlich nichts einzuwenden, wenn die Risiken bekannt sind und Ansteckungseffekte vermieden werden können. Es geht darum, das Schattendasein zu beenden.
Das Interview führte Norbert Parzinger.