Deals à la carte

Taugt der Festpreis zum Standard?

Die kleine Kanzlei Trustberg hat mit einer kleinen Liste für große Aufregung in den sozialen Medien gesorgt. Wie auf einer Speisekarte sind dort Pauschalpreise für Deal-Bestandteile angegeben, zum Beispiel: Non-Disclosure-Agreement für 1.350 Euro. Small-Cap-Due-Diligence: 6.500 Euro. Mid-Cap-Kaufvertrag: 17.500 Euro. Längst überfällig oder unseriös? On the record: zwei Juristen, zwei Meinungen.

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„Das tradierte Honorarsystem setzt offenkundig falsche Anreize“

Leo Staub
Leo Staub

Würden Sie einem Gärtner den Auftrag geben, Ihren Garten in Schuss zu bringen und nicht darauf pochen, ein verbindliches Angebot für einen fixen Preis oder wenigstens ein Kostendach zu erhalten? Wohl kaum! Kanzleien aber gehen wie selbstverständlich davon aus, dass sich Mandanten mit dem Aushandeln von Stundensätzen zufriedengeben und dann zum Ende des Mandates klaglos ein Honorar bezahlen, das sich aus der Multiplikation dieser Sätze mit den aufgewendeten Stunden ergibt.

Dieses tradierte Honorarsystem setzt offenkundig falsche Anreize für die Kanzlei. Das für jedes andere Unternehmen essenzielle Streben nach Effizienz wird nicht unterstützt, die Agilität im Wettbewerb – zunehmend auch mit alternativen Rechtsdienstleistern – kommt abhanden. Für den Mandanten ist das für die Mandatsführung geschuldete Honorar sodann bei Auftragserteilung kaum abschätzbar, was zur Folge hat, dass das damit verbundene kommerzielle Risiko allein bei ihm liegt.

Fixpreise, Kostendächer oder Erfolgskomponenten in Anwaltshonoraren hätten Transparenz zur Folge sowie gestiegenes Mandanten-Vertrauen, eine ausgeglichene Anreizstruktur im Mandatsverhältnis und eine erhöhte Resilienz im Wettbewerb, dem Kanzleien zunehmend ausgesetzt sind. Neue Honorarmodelle mögen in der Umsetzung komplex sein. Den Umgang mit Komplexität sind Kanzleien aber ja gewohnt. Nicht wahr?

 

„Eine solche Preisliste ist – im besten Fall – irreführend“

Jörn-Christian Schulze
Jörn-Christian Schulze

Zunächst ist den Kollegen zur gelungenen PR-Aktion die Preisliste betreffend zu gratulieren. Ich bin sicher, die Reichweite ist unbezahlbar.

Auch die mit der Preisliste verbundene Absicht, nämlich volle Kostenkontrolle für den Mandanten, ist nicht im Ansatz zu beanstanden. Allerdings ist sie ohnehin längst Marktstandard. In der Sache ist die Preisliste – im besten Fall – irreführend. Sie marginalisiert hoch individuelle Transaktionsberatung zu ‚Commodity-Geschäft‘.

Das nützt weder dem Mandanten noch dem Markt. Ersterem wird suggeriert, er könne etwa eine komplexe Medizinisches-Versorgungswerk-Struktur zu Kosten von EUR 17.500 plus ein paar Kleinigkeiten erwerben – warum dann nicht gleich einen Offshorewindpark?! Der Anwalt muss jetzt unter Umständen erklären, warum dem nicht so ist.

Kostenkontrolle verdienen Mandanten natürlich dennoch. Wie vieles im M&A ist das anstrengender als eine pauschale Liste. Transaktionen müssen individuell betrachtet, in Projektabschnitte geteilt und verbindlich bepreist werden. Transaktionserfahrene Mandanten haben dies stets verlangt und werden es weiter tun; mit oder ohne Liste.

Aber die Idee – und die Reichweite: Super!

 

Der Beitrag ist aus der aktuellen Ausgabe des JUVE Rechtsmarkt (07/2020), der in der vergangenen Woche erschienen ist.

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