Deutsche Forfait

Schutzschirm-Insolvenz mit BBL und Görg

Der Exportfinanzierer DF Deutsche Forfait hat aufgrund seiner kritischen Finanzlage ein Schutzschirmverfahren eingeleitet. Das Insolvenzgericht Köln genehmigte diese Variante des Insolvenzverfahrens und bestellte Dr. Jörg Nerlich von Görg zum Sachwalter. Die Deutsche Forfait wird insolvenzrechtlich von BBL Bernsau Brockdorff & Partner beraten.

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Jörg Nerlich
Jörg Nerlich

Jörg Nerlich ist einer der bekanntesten Insolvenzverwalter bei Görg. Zu seinen schlagzeilenträchtigen Verfahren der letzten Zeit gehört unter anderem das Modehaus Strenesse, wo er seit anderthalb Jahren als Sachwalter fungiert. BBL ist bei der Deutschen Forfait mit Dr. Georg Bernsau, Dr. Alexander Höpfner und Steffen Schneider aktiv. Sowohl Görg als auch BBL sind insolvenzrechtlich breit aufgestellt und betreiben Insolvenzverwaltung und Restrukturierungsberatung.

DF stand 2014 auf einer schwarzen Liste des US-Finanzministeriums und erlitt in diesem Kalenderjahr hohe Verluste. Angebliche Verstöße gegen Sanktionen bei Iran-Geschäften hatten das sogenannte OFAC-Listing ausgelöst. Mit Hilfe eines WilmerHale-Teams um Dr. Christian Crones war DF nach gut acht Monaten von der Liste entfernt worden.

In der Folge waren verschiedene finanzielle Restrukturierungsmaßnahmen erforderlich. Vor wenigen Tagen war der Versuch gescheitert, eine Kapitalerhöhung und einen Anleihenrückkauf wie geplant umzusetzen. Anfang des Jahres noch hatte DF mit Unterstützung von Osborne Clarke die Ausgabe von Optionen auf eine seit 2013 laufende Unternehmensanleihe beschlossen. Unabhängig davon verstärkte ebenfalls Anfang 2015 Dr. Jürgen Honert von Honert + Partner den Aufsichtsrat.

Der sogenannte Schutzschirm ist eine relativ neue Verfahrensart im Insolvenzrecht. Sie kam 2012 als Teil der ESUG-Reform in die Insolvenzordnung (InsO). Das betroffene Unternehmen muss dazu eine Bescheinigung vorlegen, die laut Gesetzestext bestätigt, dass „keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt und die angestrebte Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist“. Die bisherige Geschäftsführung kann dabei im Amt bleiben und einen Sachwalter vorschlagen. Allerdings ist sie dazu verpflichtet, nach maximal drei Monaten einen Insolvenzplan vorzulegen.

Anders als 2012 erwartet, hat sich das Schutzschirmverfahren nicht auf breiter Front durchgesetzt. Als größter Fall im laufenden Jahr dürfte das Verfahren der DHS-Gruppe gelten. Der Logistik-Dienstleister für den Einzelhandel beschäftigt rund 2.300 Mitarbeiter. Martin Lambrecht von Leonhardt Rattunde beriet das Unternehmen, als Sachwalter bestellte das Bremer Insolvenzgericht Bora Haslinger von Haslinger & Korrell. Die DHS-Gruppe wurde im Sommer von neuen Investoren übernommen.

 

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