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Herr Jahn, die Musterfeststellungklage war kaum eingeführt, da waren sich schon alle einig: Das kann nichts geben. Diese Klageform hilft weder den Klägern noch der überlasteten Justiz. Nun haben wir nach drei Jahren einige Verfahren zu Ende gebracht. Es gibt insgesamt knapp 30 Musterfeststellungsklagen, ungefähr die Hälfte davon hat der Verbraucherzentrale Bundesverband vzbv unter Ihrer Federführung angestrengt. Haben die Kritiker recht behalten?
Ronny Jahn: Die Musterfeststellungsklage ist ein Quantensprung. Wir waren zwar auch vorher schon in der Lage, wirkungsvoll die Interessen von Verbrauchern durchzusetzen, beispielsweise mit der Unterlassungsklage. Aber es gab dabei immer das Problem, dass ein Prozess sehr lange dauern kann und dadurch viele Fälle von Verjährung bedroht waren. Diese Gefahr besteht mit der Musterfeststellungsklage nicht mehr. Sie hemmt die Verjährung, und das ist eine ganz entscheidende Verbesserung zu den früheren Möglichkeiten.