EEG

EuGH-Urteil stützt Gabriels Ökostrom-Reform

Autor/en
  • JUVE

Ausländische Ökostromproduzenten haben keinen Anspruch darauf, in die deutsche EEG-Förderung einbezogen zu werden. Das hat der Europäische Gerichtshof heute in einem aktuellen Urteil klargestellt. EU-Staaten sind demnach nicht verpflichtet, erneuerbare Energien in anderen Ländern der Union zu fördern.

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

4 Wochen gratis testen

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Im Ausgangsfall hatte das finnische Unternehmen Alands Vindkraft gegen Schweden geklagt, um Subventionen aus dem Nachbarland zu erhalten. Die EuGH-Richter bestätigten mit ihrer Entscheidung, dass EU-Staaten ihre Wind- und Solarkraft rein national fördern dürfen. Der Richterspruch stärkt auch das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das auf Druck der EU-Kommission novelliert wurde. Vergangenen Freitag hat der Bundestag die Neufassung des Gesetzes beschlossen.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de

Lesen sie mehr zum Thema