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Im Ausgangsfall hatte das finnische Unternehmen Alands Vindkraft gegen Schweden geklagt, um Subventionen aus dem Nachbarland zu erhalten. Die EuGH-Richter bestätigten mit ihrer Entscheidung, dass EU-Staaten ihre Wind- und Solarkraft rein national fördern dürfen. Der Richterspruch stärkt auch das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das auf Druck der EU-Kommission novelliert wurde. Vergangenen Freitag hat der Bundestag die Neufassung des Gesetzes beschlossen.