Endspurt

Revidierter Vorschlag zum Berufsrecht der Syndizi geht in den Bundestag

Noch in dieser Woche wird ein geänderter Gesetzesvorschlag für die Neuregelung des Status der Unternehmensjuristen den Bundestag erreichen. Ende vergangener Woche einigten sich die Fraktionen darauf, dass der letzte zentrale Knackpunkt – die Versicherungspflicht – im Sinne der Unternehmensjuristen gelöst wird. Ob das Gesetz aber tatsächlich wie geplant zum Jahresanfang in Kraft treten kann, ist noch offen.

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Im Innenverhältnis zum Arbeitgeber sind die künftigen Syndikusanwälte nicht verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Der Streit um diese Frage hatte die Verhandlungen zuletzt erneut verzögert. Während die CDU/CSU-Fraktion eine solche Versicherung für wesensfremd hielt, waren SPD und das SPD-geführte Bundesjustizministerium für eine solche Pflicht. In der Begründung des Gesetzes soll zudem klargestellt werden, dass die Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung auch für Syndizi gelten sollen.

Auch zwei weitere Streitpunkte sind im Sinne der Syndizi beigelegt: So ist die Vertretungsbefugnis nach außen nicht mehr Voraussetzung einer anwaltlichen Zulassung. Die Formulierung hatte zu Irritationen geführt, da befürchtet wurde, dass damit eine Prokura zu verstehen ist. Nun spricht das Gesetz von der Befugnis „nach außen verantwortlich aufzutreten“.

Und schließlich geht der Ausschuss auch die sogenannte 45-Jahre-Regelung an. Anwälte jenseits dieser Altersgrenze sind derzeit nicht länger pflicht-, sondern freiwillig im Versorgungswerk versichert. Das Gesetz hatte jedoch eine Pflichtmitgliedschaft zur Voraussetzung einer Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung gemacht. Nun ruft der Rechtsausschuss des Bundestages die Versorgungswerke dazu auf, diese Altersgrenze bis Ende 2018 zu kippen, da sie eine europarechtswidrige Altersdiskriminierung darstellt. Die Syndizi jedenfalls sollen durch die derzeit geltenden Unterscheidung nicht benachteiligt werden.

Der Bundesverband der Unternehmensjuristen begrüßte die Einigung, ebenso der Deutsche Anwaltverein. Eine Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor. 

Zwar mehren sich die Anzeichen, dass die ambitionierte Idee, das Gesetz zum Jahresanfang 2016 wirksam werden zu lassen, nicht funktionieren wird, doch wird das letztlich keine Nachteile für die Betroffenen haben. Den Kammern gebe das zudem etwas mehr Zeit sich vorzubereiten. Kommenden Montag soll es ein Gespräch zwischen Vertretern aller Kammern geben, um unter anderem über Details des Zulassungsverfahrens zu beraten. Einige Kammern haben bereits über die künftigen Gebühren entschieden, so etwa Hamburg, wo die Zulassung 260 Euro kosten soll, andere haben entsprechende außerordentliche Mitgliederversammlungen terminiert, um ihre Satzungen anzupassen. So werden etwa die Düsseldorfer Mitglieder Mitte Dezember darüber entscheiden, ob für die Zulassung eines Syndikusrechtsanwalts 350 Euro fällig werden, also 100 Euro mehr als für die Zulassung eines Rechtsanwalts.

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