Englischer Kanzleimarkt öffnet sich

Der im vergangenen Jahr in England und Wales beschlossene Legal Services Act zeigt weitere Auswirkungen. In Folge des Gesetzes hat die neu geschaffene Aufsichtsbehörde konkrete Umsetzungsregeln erlassen.Danach wird die Solicitors Regulation Authority (SRA) ab 2009 eine neue Gesellschaftsform für Kanzleien akzeptieren, die so genannte Legal Disciplinary Practice (LDP). In einer LDP ist es den beratenden Anwälten (Solicitors) erlaubt, eine Partnerschaft mit Prozessanwälten (Barristers) einzugehen. Bis jetzt waren die zwei Berufsgruppen in Kanzleien getrennt. Zudem ist nun sogar eine Partnerschaft mit bis zu einem Viertel Nicht-Juristen zulässig.

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Der SRA-Vorsitzende Peter Williamson sagte in ‚The Lawyer‘, dass „damit der erste Schritt getan ist, um Innovation und stärkeren Wettbewerb im Rechtsmarkt einziehen zu lassen“. Die LDP ist als Übergangslösung für die später folgenden Alternative Business Structures (ABS) gedacht, die weitere Beteiligungsmöglichkeiten erlauben wird. Seit einiger Zeit gibt es Spekulationen darüber, welche große Kanzlei als erstes Eigenkapital an einen Investor veräußert. (Jörn Poppelbaum)

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