Erfolg für EY

Wichtiger Wirecard-Bericht bleibt geheim

Es läuft zur Zeit nicht sonderlich gut für die von der Wirecard-Pleite betroffenen Anleger. Die ersten Klagen, die man mangels Masse bei Wirecard gegen ihre Wirtschaftsprüferin Ernst & Young angestrengt hat, sind zumindest erstinstanzlich verloren gegangen. Und nun macht auch der Bundesgerichtshof den Klägern einen Strich durch die Rechnung: Der sogenannte Wambach-Bericht muss unter Verschluss bleiben.

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Franziska Lieb
Franziska Lieb

Der Bericht von Sonderermittler Martin Wambach (Rödl & Partner) hätte ein wichtiges Instrument im Werkzeugkoffer der Kläger sein können. Er ist zwar bislang nicht veröffentlicht worden, allerdings sind einige Details durchgesickert und lassen die Arbeit von EY in schlechtem Licht dastehen. Das könnte für klagende Wirecard-Anleger ein gewichtiges Hilfsmittel sein, um Ansprüche in ihren Schadensersatzverfahren durchzusetzen.

Wambach hatte in seiner Funktion als Vorstandsmitglied des Institutes der Wirtschaftsprüfer (IDW) und im Auftrag des Wirecard-Untersuchungsausschusses die Rolle von EY bei der Wirecard-Insolvenz geprüft. Da dafür aber auch Geschäftsunterlagen von EY herangezogen wurden, blieb der Bericht zunächst geheim – gegen den Willen des Untersuchungsausschusses, der die Einschätzungen unbedingt zur Untermauerung seines Abschlussberichts zugänglich machen will.

EY war dagegen mit Gercke Wollschläger (Prof. Dr. Björn Gercke, Dr. Franziska Lieb) vorgegangen, ihren strafrechtlichen Beratern in Sachen Untersuchungsausschuss, und konnte sich nun gegen den Ausschuss, der erneut von Prof. Dr. Martin Heger (Humboldt-Universität Berlin) vertreten wurde, durchsetzen.

Antrag kam zu spät

Soweit bekannt, entschied der Ermittlungsrichter nicht in der Sache, sondern erklärte bereits den Antrag des Ausschusses für unzulässig. Begründung war, kurz gesagt: Der Ausschuss hatte sich bereits aufgelöst, bevor der Antrag den BGH erreichte. Die Frage, ob die Aufhebung des Geheimhaltungsgrades ,Geheim‘ zulässig ist, muss deshalb offen bleiben, heißt es.

Noch wollen sich die Abgeordneten im (ehemaligen) Untersuchungsausschuss aber nicht geschlagen geben. Einige wollen ihre Möglichkeiten beim Bundesverfassungsgericht prüfen, wie beispielsweise FDP-Parlamentarier Dr. Florian Toncar, ein ehemaliger Anwalt von Freshfields Bruckhaus Deringer. Auch ein zweiter parlamentarischer Untersuchungsausschuss (PUA) wird inzwischen gefordert, der die Rolle von EY eingehender untersuchen soll.

Die Arbeit des PUA war mit der aktuellen Entscheidung bereits zum dritten Mal ein Fall für den BGH: Im vergangenen Jahr wehrte sich Ex-CEO-Markus Braun erfolglos gegen seine Vorladung in Berlin. Im Februar dieses Jahres war der Ausschuss sogar Anlass für die Karlsruher Richter, eine wichtige, aber bislang ungeklärte Frage zur Schweigepflichtentbindung von Mandatsträgern endgültig zu klären.

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