Haftprüfungen finden im Turnus von drei Monaten statt. Der Haftbefehl gegen Braun erfolgte im Juli 2020, nachdem ein erster Haftbefehl bereits gegen eine Kaution von fünf Millionen Euro außer Vollzug gesetzt wurde. Zeitgleich waren Ex-CFO Burkard Ley und ein ehemaliger Leiter des Accountings festgenommen worden.
Der ehemalige Accounting-Chef Stephan E. vertraut nach JUVE-Recherchen bei seiner Verteidigung auf die Wirtschaftsstrafrechtlerin Dr. Sabine Stetter aus der gleichnamigen Münchner Kanzlei. Sie erhielt – soweit bekannt – Unterstützung von den Associates Stephanie Kamp und Christopher Reichelt.
Für die zivil- und insolvenzrechtliche Beratung, so ergaben JUVE-Recherchen, hat der frühere Wirecard-Manager wiederum Hubertus Freiherr von Erffa von der Kanzlei Aderhold mandatiert. Der in Leipzig und Berlin tätige Anwalt ist regelmäßig an der Schnittstelle zwischen Insolvenz- und Wirtschaftsstrafrecht tätig, auch zur Abwehr von Haftungsfragen.
Die Verteidigung Leys hatte hingegen Dr. Norbert Scharf von Grub Brugger übernommen. Ley war unter Auflagen schon im November 2020 aus der Haft entlassen worden mit dem Argument, dass der wesentliche Betrug nach seiner Zeit im Vorstand begangen worden sei. Zum Jahreswechsel 2017/2018 hatte Alexander von Knoop den CFO-Posten von Ley übernommen. Im Sommer 2020 war das damalige Dax-Unternehmen nach Aufdeckung mutmaßlicher Milliardenbetrügereien zusammengebrochen.
Schon ein Jahr Gitterstäbe
Für den ehemaligen CEO Braun ordnete der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts München am Freitag hingegen die Fortdauer der U-Haft an. Der Entscheidung des OLG vorausgegangen war wochenlanges Tauziehen zwischen Staatsanwaltschaft und den Verteidigern. Die Ermittler werfen Braun und anderen Wirecard-Führungskräften gewerbsmäßigen Bandenbetrug vor. Sie sollen Banken und Investoren mit Hilfe manipulierter Bilanzen um drei Milliarden Euro geprellt haben.
Während Braun weiterhin in Untersuchungshaft bleiben muss, gelang es ihm beziehungsweise seinen Verteidigern zumindest, dass seine Managerhaftpflichtversicherung bis auf Weiteres seine Verteidigungs- und Anwaltskosten übernehmen muss. Dies hatte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt vergangene Woche in einem Eilverfahren festgestellt (Az. 7 U 19/21).
Die Ermittlungen und Forderungsansprüche in dem Gesamtkomplex haben sich inzwischen auch ausgeweitet gegen ehemalige Aufsichtsratsmitglieder des Finanzdienstleisters. Ende Juni hatte die Staatsanwaltschaft München Büro und Haus des langjährigen Wirecard-Aufsichtsratschefs Wulf Matthias durchsuchen lassen. Er befindet sich – auch aus gesundheitlichen Gründen – weiterhin auf freiem Fuß. (Sonja Behrens; mit Material von dpa)