Erneuerbare Energien Gesetz

EU leitet Verfahren gegen Deutschland ein

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  • JUVE

Die EU-Kommission hat im Dezember ein Prüfverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet, weil sie die geltenden Regelungen zur EEG-Umlage für nicht vereinbar mit den EU-Beihilfevorschriften hält. Deutschland soll verpflichtet werden, die Befreiung der stromintensiven Industrie von der EEG-Umlage zumindest teilweise zu kippen und die Umlage nachträglich einzufordern, verzinst und rückwirkend bis 2012. Dann müssten allein die deutschen Großunternehmen geschätzte 9,4 Milliarden Euro zurückzahlen.

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Dabei stellt die Kommission nicht das EEG-System an sich in Frage. Die öffentliche Förderung, die den Erzeugern erneuerbaren Stroms auf der Grundlage des EEG 2012 in Form von Einspeisetarifen und Marktprämien gewährt, sei zwar eine Beihilfe. Grundsätzlich stehe sie jedoch mit den Leitlinien der Kommission über staatliche Umweltschutzbeihilfen 2008 im Einklang.

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