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Dabei stellt die Kommission nicht das EEG-System an sich in Frage. Die öffentliche Förderung, die den Erzeugern erneuerbaren Stroms auf der Grundlage des EEG 2012 in Form von Einspeisetarifen und Marktprämien gewährt, sei zwar eine Beihilfe. Grundsätzlich stehe sie jedoch mit den Leitlinien der Kommission über staatliche Umweltschutzbeihilfen 2008 im Einklang.