EU-Parlament lockert Gürtel für Anlageberater

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  • JUVE

Parlament weist Kommission bei MiFID II in die Schranken.

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Bank- und Kapitalmarktrecht. Der Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments hat das von der Kommission geforderte Provisionsverbot für den Verkauf von Finanzprodukten gekippt. Zuletzt sollten Wertpapierdienstleister in der Europäischen Union in Zukunft verpflichtet werden, Provisionen für den Vertrieb von Fonds oder anderen Kapitalanlageprodukten an die Kunden selbst weiterzugeben. Bei Finanzdienstleistern war dieser Teil der bevorstehenden Neufassung der EU-Vorschriften zum Wertpapierhandel – die in der Branche als MiFID II bezeichnet werden – auf großen Widerstand gestoßen.

Die Kommission hatte ursprünglich dafür plädiert, dass Anlageberater sich nur dann als „unabhängig“ bezeichnen dürfen, wenn sie für die Dienstleistung keinerlei Gebühren, Provisionen oder andere wirtschaftliche Vorteile von Dritten erhalten. Zudem sollte der Kunde darüber informiert werden, ob die jeweilige Anlageberatung unabhängig erfolgte oder nicht.

Diese Position ist erst in einem Kompromisspapier des Parlaments und später durch den Wirtschafts- und Währungsausschuss deutlich aufgeweicht worden. Der Begriff der „unabhängigen“ Anlageberatung ist durch die Änderung des Artikel 24 in dem MiFID II-Entwurf vom Tisch. Nach dem Vorschlag des Ausschusses dürfen Berater auch zukünftig Provisionen kassieren. Für den Verbraucherschutz sei es stattdessen ausreichend, die erhaltenden Provisionen gegenüber dem Kunden offenzulegen.

„Die Anlageberater müssen sich dennoch auf eine Anpassung provisionsbasierter Geschäftsmodelle einstellen“ sagt Thomas Elster, Partner der Münchner Kanzlei Dr. Roller & Partner, die sich auf die Vertretung und Beratung von Finanzdienstleistern spezialisiert hat. „Mehr Klarheit werden die Gespräche von Kommission, Parlament und Rat bringen.“ Dass jedenfalls an der Offenlegung der Provisionen festgehalten wird, gilt als wahrscheinlich, denn in diesem Punkt besteht zwischen den Parteien Konsens.

Noch in diesem Jahr soll das EU-Parlament die MiFID II-Richtlinie endgültig absegnen, 2014 soll sie schließlich in Kraft treten.

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