Heute hat der engere Ausschuss der Mitgliedsstaaten beim Europäischen Patentamt mit Zweidrittel-Mehrheit die Kosten für das neue Patent festgelegt: Die Jahresgebühr für ein EU-Patent berechnet sich aus der Summe der Gebühren, die derzeit eine Anmeldung eines Patents beim EPA in den vier anmeldestärksten EU-Mitgliedsstaaten Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Niederlanden kosten würde. Diese Jahresgebühr für das EU-Patent müssen Anmelder ab dem zweiten Jahr zahlen.
Mit dieser sogenannten „True Top 4“-Lösung ist die Entscheidung letztlich für die billigste der bisher diskutierten Varianten gefallen. Der entscheidende Kostenfaktor bei Patenten sind die Jahresgebühren. Durch die Zahlung wird der Patentschutz aufrecht erhalten.
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