EU-Pläne zur Kapitalmarktunion

Änderung der Prospektvorschriften enttäuscht Experten

Ende November 2015 hat die Europäische Kommission im Zuge der Schaffung einer Kapitalmarktunion sechs Vorschläge zur Änderung der Börsenprospektvorschriften vorgelegt. Unter anderem sollen Daueremittenten ein jährliches einheitliches Registrierungsformular einreichen können, um ein beschleunigtes Billigungsverfahren von fünf Tagen zu erreichen. Insgesamt sprechen Experten jedoch von keinem großen Wurf.

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Ende November 2015 hat die Europäische Kommission im Zuge der Schaffung einer Kapitalmarktunion sechs Vorschläge zur Änderung der Börsenprospektvorschriften vorgelegt. Unter anderem sollen Daueremittenten ein jährliches einheitliches Registrierungsformular einreichen können, um ein beschleunigtes Billigungsverfahren von fünf Tagen zu erreichen. Insgesamt sprechen Experten jedoch von keinem großen Wurf.

Christian Storck
Christian Storck

Die Vorschläge sehen weitere Anpassungen vor. So soll der Schwellenwert, ab dem Unternehmen einen Prospekt ausgeben müssen, von 100.000 auf 500.000 Euro erhöht werden. Die Mitgliedsstaaten können diese Schwellenwerte für ihren Inlandsmarkt weiter anheben. Desweiteren soll für kleinere Emittenten eine Regelung geschaffen werden, die billigere und weniger komplizierte Prospekte vorsieht. Die Schwellenwerte für KMU, die diese Regelung in Anspruch nehmen können, soll von einer Marktkapitalisierung von 100 Millionen auf 200 Millionen Euro heraufgesetzt werden.

Auch die Erstellung kürzerer und klarerer Prospekte will die Kommission unterstützen. Zu diesem Zweck erhöht sie den Umfang der EU-weit vorgeschriebenen Informationen, auf die verwiesen werden kann und die deshalb nicht wiederholt werden müssen. Der fünfte von sechs Änderungsvorschlägen aus Brüssel sieht vor, dass Unternehmen, die bereits auf öffentlichen Märkten notieren und zusätzliche Aktien oder Unternehmensanleihen begeben wollen, einen neuen, vereinfachten Prospekt ausgeben können. Schließlich plant die Kommission für alle Bürger einen kostenlosen Onlinezugang mit Suchfunktion für alle im Europäischen Wirtschaftsraum gebilligten Prospekte. Das soll die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde sicherstellen.

Die vorgeschlagenen Prospektvorschriften sind Teil des Aktionsplans der EU-Kommission zur Schaffung einer Kapitalmarktunion aller 28 Mitgliedsstaaten bis zum Jahr 2019. Eine erste Bestandsaufnahme soll 2017 erfolgen. Die Mitgliedsstaaten sowie das Europaparlament müssen den Plänen noch zustimmen. 

Kritik aus der Anwaltschaft
Einen eher kleinen Wurf sieht allerdings Dr. Christian Storck, Partner bei Linklaters, in den Vorschlägen aus Brüssel. So sei das eigentliche Ziel, Prospekte zu entschlacken und die Liquidität sowie den Zugang von Privatanlegern zu Investment Grade Bonds zu erhöhen, nicht erreicht. Mit den bisherigen Vorschlägen wird es dabei bleiben, so der Kapitalmarktrechtler, dass große Unternehmen ihre Emissionen bei institutionellen Anlegern platzieren. Denn für sie ändert sich durch die Vorschläge nichts. Für kleine Unternehmen und Daueremittenten seien dagegen durchaus Erleichterungen festzustellen.

Michael Schlitt
Michael Schlitt

Hogan Lovells-Partner Prof. Michael Schlitt hält die Vorschläge allesamt für umsetzbar, bezweifelt aber, dass aufgrund dieser Änderungen wesentlich mehr Emissionen getätigt werden: „Wer Emissionen tätigen will, macht das sowieso“, so der Kapitalmarktrechtler. Das Streamlinen von Risikofaktoren, wie es der Vorschlag für die neue Prospekt-Richtlinie vorsieht, hält er allerdings für Anleger für sinnvoll. Bezüglich des beschleunigten Billigungsverfahrens von fünf Werktagen für Daueremittenten müsse man abwarten, was dies in der Praxis bedeute. Bisher sei ein Verfahren von zehn Werktagen gültig, was in der Praxis allerdings auf einige Wochen erstreckt werde. Eventuell könne eine Verkürzung von auf zwei Einreichungen eintreten. Das Registrierungsformular für Daueremittenten sei ein praktikabler Vorschlag, der Ähnlichkeit zum US-amerikanischen Registrierungsformular 20-F aufweise, so Schlitt.

Was die Umsetzung der Prospektänderungen betrifft, wird es Storck zufolge noch etwas dauern. So könne durch entsprechende Lobbyarbeit seitens der Industrie auch noch ein etwas revolutionärerer Wurf entstehen. Voraussichtlich sei im Frühjahr 2016 mit einem neuen Entwurf zu rechnen. Im Sommer 2016 könnten dann die finalen Vorschläge eingereicht werden. Diese würden bei Zustimmung sofort in Kraft treten und in allen EU-Staaten gelten.

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