Europäisches Pfeifkonzert

Kommission nimmt Kartellhinweise von Whistleblowern an

Die Europäische Kommission hat ein Whistleblowersystem eingeführt, über das Hinweisgeber Informationen über kartellrechtliche Verstöße weitergeben können. Damit ist die Kommission relativ spät dran: Das Bundeskartellamt etwa führte bereits 2012 eine Möglichkeit ein, sich anonym an die Behörde zu wenden. Im Sommer vergangenen Jahres zog dann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach. Hintergrund für die Kommission dürfte eine Flaute bei Kronzeugenanträgen sein.

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Erste Erfolge gab es bereits: Die deutschen Kartellwächter schlossen 2015 das erste Kartellverfahren ab, das auf einen Hinweis über das Meldesystem zurückging. Seinerzeit waren Hersteller akustisch wirksamer Bauteile für den Fahrzeugbau betroffen. Das Amt verhängte insgesamt 75 Millionen Euro Bußgeld gegen fünf Unternehmen. Im Herbst 2016 durchsuchte das Kartellamt dann acht Pharmagroßhändler – und damit praktisch die gesamte Branche. Auch diese Ermittlungen sollen durch einen anonymen Hinweis angestoßen worden sein.

Erfahrene Kartellrechtler gehen davon aus, dass die Europäische Kommission mit der Hotline auf den zu erwartenden Rückgang der Kronzeugenanträge reagiert. Der Grund für die sinkende Attraktivität des Kronzeugenantrags: Bislang war die Möglichkeit, sich der Behörde als Kronzeuge in einem Kartellverfahren zur Verfügung zu stellen, für die betroffenen Unternehmen eine sichere Bank, um sich selbst aus der Schusslinie zu bringen. Doch heute ziehen derartige Anträge ein schwer zu kalkulierendes Risiko nach sich: Immer häufiger werden die Kartellanten durch Geschädigte auf Schadenersatz verklagt.

Das heißt: Selbst wenn der Antragsteller um ein Bußgeld herumkommt, ist er letztlich der interessanteste Gegner für potenziell milliardenschwere Zivilklagen. Als Kronzeuge kann er nicht behaupten, nicht am Kartell beteiligt gewesen zu sein, und er haftet gesamtschuldnerisch.

Betroffen von dieser Konstellation ist aktuell etwa die VW-Tochter MAN: Zwar ging sie im vergangenen Jahr als Kronzeugin ohne Bußgeld aus dem EU-Kartellverfahren gegen Lkw-Hersteller, doch erste Schadenersatzklagen richten sich auch gegen sie. Es ist letztlich eine Risikoabwägung. In Anbetracht der Rekordbußgelder, die die Kommission in diesem Kartell verhängt hat, geht die Rechnung hier für MAN womöglich sogar auf. 

Und noch eine ganz anders gelagerte Entwicklung lässt Kronzeugenanträge seltener werden: Die Kartellbeteiligten, so berichten Berater, werden vorsichtiger, agieren heimlicher. Das macht es zum einen für die Unternehmensleitung oder die Compliance-Abteilung schwer, Verstöße eigener Manager aufzudecken. Zum anderen wird der Kronzeugenantrag zu einer Herausforderung, wenn das Unternehmen den Behörden kaum handfeste Beweise für das Kartell liefern kann.

Genau diese fehlende Papierspur dürfte es jedoch auch den europäischen Behörden schwer machen, anonymen Hinweisen die nötige Substanz für ein Verfahren zu geben. Ein Allheilmittel wird die frisch freigeschaltete Hotline letztlich also nicht sein.

 

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