Energie-M&A

EY Law verstärkt sich mit Jones Day-Partnerin

EY Law baut ihre Praxis für Energietransaktionen in Düsseldorf aus: Zum September schließt sich die erfahrene Jones Day-Anwältin Dr. Kerstin Henrich (47) dem Rechtsberatungsarm der Big-Four-Gesellschaft als Equity-Partnerin an.

Teilen Sie unseren Beitrag
Kerstin Henrich

Henrich sammelte bereits in verschiedenen Großkanzleien Transaktionserfahrung: Ihre anwaltliche Karriere begann sie 2006 im Düsseldorfer Büro von Hengeler Mueller. Vier Jahre später wechselte sie zu Orrick, Herrington & Sutcliffe und wurde dort 2015 zur Equity-Partnerin ernannt.

Ebenfalls als Equity-Partnerin stieg sie 2016 bei Jones Day ein und trieb in der US-Kanzlei vor allem die Transaktionsberatung im Erneuerbare Energien-Sektor sowie im Infrastrukturbereich voran. Dabei beriet sie etwa Parkwind zur Finanzierung eines 257 MW-Offshore-Windparks. Zuletzt stand sie zudem Aream beim Kauf dreier Solarparks in Spanien zur Seite. Auch in der Beratung zu Venture-Capital-Investitionen war sie tätig, zum Beispiel für einen strategischen Investor beim Börsengang von Mister Spex. 

Bei EY Law soll Henrich ebenfalls die Schnittstelle zwischen Energie und M&A besetzen. Derzeit ist dort in erster Linie die Berliner Partnerin Dr. Annedore Streyl für Transaktionen im Energiesektor zuständig. Daneben verfügt EY Law über ein starkes Team für die regulatorische Beratung im Energiesektor, etwa zu Themen wie Konzessionsvergaben, Energiehandel oder Beschwerdeverfahren. Dafür stehen die beiden Leiter der Energiepraxis, Dr. Boris Scholtka und Christoph Fabritius.

Für Jones Day ist der Weggang von Henrich schmerzhaft, nicht zuletzt wegen ihrer Erfahrung in der boomenden Eneuerbare-Energien-Branche. In diesem Bereich soll künftig der erfahrene  Frankfurter Corporate-Partner Christian Krebs vermehrt Mandate übernehmen. Externe Verstärkung auf Partnerebene plant die Kanzlei zunächst nicht. In der Energiepraxis um den Leiter Dr. Johannes Willheim arbeiten derzeit vier Partner, drei of Counsel sowie ein Associate.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und den ersten Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte den AGB.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin. Telefon: 030/284930 oder www.presse-monitor.de.

Lesen sie mehr zum Thema