Falsche Jura-Zeugnisse

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Ex-Hogan-Lovells-Mitarbeiter

Die Staatsanwaltschaft München I ermittelt in einem Fall von möglicherweise gefälschten juristischen Examenszeugnissen. Dies hat die Behörde auf JUVE-Anfrage bestätigt. Soweit bekannt, handelt es sich um einen Mann, der im Münchner Büro von Hogan Lovells gearbeitet hat.

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Nach JUVE-Recherchen hatte der Mann zwei Jahre lang, von 2016 bis Anfang 2018, im Münchner Büro von Hogan Lovells gearbeitet und hat in der Zeit regelmäßig bei Immobiliendeals beraten. Er verließ die Kanzlei Ende März 2018, warum ist nicht bekannt. Gleichzeitig meldet die Rechtsanwaltskammer München die Löschung seiner Anwaltszulassung. Der Beschuldigte, dessen Name JUVE bekannt ist, war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Die Staatsanwaltschaft hat nach einer Anzeige im September 2019 die Ermittlungen aufgenommen. Hogan Lovells erklärt auf JUVE-Anfrage, sie sei Ende 2019 von der Staatsanwaltschaft über die Ermittlungen informiert worden und habe dabei erstmals von dem Verdacht erfahren. Sie habe daraufhin alle Mandanten, an deren Beratung der Mann beteiligt war, über den Vorgang informiert. Außerdem habe man den Mandanten eine Erstattung der Honorare angeboten und bereits Beträge ausgezahlt.

Stefan Schuppert
Stefan Schuppert

Was genau an den Examenszeugnissen gefälscht sein soll, ist nicht bekannt, die Staatsanwaltschaft möchte sich mit Hinweis auf das laufende Ermittlungsverfahren nicht äußern. Welche Informationen die RAK München über den Fall hat, war bis Redaktionsschluss ebenfalls noch unklar. Hogan Lovells‘ deutscher Managing Partner Dr. Stefan Schuppert sagte gegenüber JUVE, die kanzleiinternen Regeln zur Prüfung der Unterlagen seien eingehalten worden. „Wir prüfen unsere Abläufe vor dem Hintergrund des Vorfalls aber genau und werden gegebenenfalls Anpassungen vornehmen, damit es nicht zu einer Wiederholung kommt.“

In der Vergangenheit hat es wiederholt Fälle gegeben, bei denen sich Bewerber mit gefälschten Unterlagen Anstellungen in Kanzleien erschlichen hatten, darunter waren auch mehrfach Großkanzleien. Einige haben deshalb im Laufe der Jahre ihre Bewerber-Backgroundchecks verschärft und lassen sich neben polizeilichen Führungszeugnissen auch die Originale von Zeugnissen zeigen. Oft genug reicht allerdings auch eine beglaubigte Kopie. So handhaben es auch die meisten Kammern, bei denen für die Zulassung zum Rechtsanwalt eine amtlich bestätigte Kopie ausreicht.

Eine Möglichkeit, die Unterlagen einer wasserdichten Prüfung zu unterziehen, bietet aber beispielsweise das Landesjustizprüfungsamt in Bayern. Es erklärte auf JUVE-Anfrage: „Legt der Arbeitgeber in einem Verdachtsfall eine Kopie der ihm vom Bewerber zur Verfügung gestellten Examenszeugnisse vor, kann ihm bestätigt werden, ob diese Zeugnisse vom Landesjustizprüfungsamt tatsächlich erteilt wurden.“ (Christiane Schiffer, Norbert Parzinger)

Aktualisierung vom 09.03.2020: Nach neuen Informationen soll der Beschuldigte nach März 2018 erneut eine Zulassung bei der Kammer erhalten und anschließend als Syndikusanwalt gearbeitet haben. Die Fälschungen sollen demnach erst im September 2019 aufgefallen sein, kurz bevor die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aufgenommen hat.

 

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