Seitenwechsel

Arbeitsrechtspartner von Mayer Brown geht zu Albemarle

Die Frankfurter Arbeitsrechtspraxis von Mayer Brown verliert einen ihrer beiden Partner: Dr. Nicolas Rößler wechselt zum August als Director Legal zum Chemiekonzern Albemarle. Der 44-Jährige wird dort in einer neu geschaffenen Geschäftsführerposition die Leitung der Rechts- sowie Personalabteilung übernehmen und Ansprechpartner für alle kollektivrechtlichen Fragen im Unternehmen sein.

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Nicolas Rößler
Nicolas Rößler

Das amerikanische Spezialchemieunternehmen Albemarle gehört zu den wichtigsten Mandanten von Mayer Brown hierzulande. Seine deutsche Zentrale hat der Hersteller von Lithiumverbindungen im Frankfurter Industriepark Höchst, ein weiterer Produktionsstandort befindet sich in Langelsheim im Harz.

Rößler wird in Deutschland der einzige Jurist in der Rechtsabteilung sein und sich schwerpunktmäßig um sämtliche Belange in Bezug auf die Arbeitnehmervertretung kümmern. Er berichtet direkt an General Counsel Karin Narwold in die USA. Weltweit beschäftigt Albemarle mehr als 5.000 Mitarbeiter in über 30 Produktionsstätten und erwirtschaftete 2016 einen Umsatz von 478,6 Millionen US-Dollar.

Rößler kam 2004 als Associate zu Mayer Brown, 2016 wurde er zum Equity-Partner ernannt. Sein Weggang hinterlässt eine Lücke in der bislang aus zwei Partnern bestehenden Arbeitsrechtspraxis der Kanzlei, zumal seine Partnerernennung im Markt als sichtbares Zeichen für die thematisch verbreiterte Praxis gewertet wurde. Der angesehene Betriebsrentenexperte beriet neben den Themen der betrieblichen Altersversorgung auch Albemarle laufend sowie andere Stammmandanten wie WFS oder Unilever in arbeitsrechtlichen Fragen.

Der zweite Arbeitsrechtspartner Dr. Guido Zeppenfeld und Counsel Björn Vollmuth waren bislang vor allem im Bereich Restrukturierung und Arbeitnehmerdatenschutz aktiv. Wer in der Kanzlei künftig für das Thema betriebliche Altersvorsorge stehen soll, ist noch nicht bekannt.

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