Frankfurter Neuformation im Medizinrecht

Unter dem Namen Forstmann Kleist Collatz firmieren in Frankfurt seit dem 1.April drei bekannte Anwälte aus dem Bereich Pharma- und Medizinprodukterecht. Insgesamt sind 4 Anwälte in den Räumen der ehemaligen Kanzlei Walther & Forstmann tätig. Die neue Sozietät setzt sich aus den drei Namenspartnern Dr. Max D. Forstmann, Dr. Holde Kleist und Dr. Brigitte Collatz zusammen. Forstmann war bereits in seiner alten Kanzlei Walther & Forstmann im Pharmarecht tätig. Kleist und Collatz kommen beide von Ehlers, Ehlers & Partner, wohin sie erst im letzten Jahr gewechselt waren. „Wir sind hier nun in der Lage, unsere Mandanten aus dem Pharma- und Medizinproduktebereich, sowie Kosmetikhersteller und Firmen aus der Lebensmittelbranche in allen wichtigen Fragen zu beraten“, erklärt Collatz. Wichtigste Klientel werden weiterhin Pharma- und Medizinproduktehersteller sein. Einen wachsenden Anteil an der Mandantschaft haben auch Produzenten von Nahrungsergänzungsmitteln. Forstmann und Kleist sind dabei besonders für ihr Know-how in wettbewerbsrechtlichen Fragen rund um das Heilmittelwerbegesetz (HWG) bekannt.

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

4 Wochen gratis testen

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Die fokussierte Ausrichtung der Kanzlei soll auch in Zukunft beibehalten werden, dabei ist man weiteren Änderungen gegenüber offen: „Zum jetzigen Zeitpunkt können wir natürlich noch keine verbindlichen Aussagen machen, aber wenn wir weiter so zusammenwachsen, wie sich das bisher abzeichnet, so könnten wir uns eine internationale Kooperation vorstellen.“

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de