Unter dem Namen Forstmann Kleist Collatz firmieren in Frankfurt seit dem 1.April drei bekannte Anwälte aus dem Bereich Pharma- und Medizinprodukterecht. Insgesamt sind 4 Anwälte in den Räumen der ehemaligen Kanzlei Walther & Forstmann tätig. Die neue Sozietät setzt sich aus den drei Namenspartnern Dr. Max D. Forstmann, Dr. Holde Kleist und Dr. Brigitte Collatz zusammen. Forstmann war bereits in seiner alten Kanzlei Walther & Forstmann im Pharmarecht tätig. Kleist und Collatz kommen beide von Ehlers, Ehlers & Partner, wohin sie erst im letzten Jahr gewechselt waren. „Wir sind hier nun in der Lage, unsere Mandanten aus dem Pharma- und Medizinproduktebereich, sowie Kosmetikhersteller und Firmen aus der Lebensmittelbranche in allen wichtigen Fragen zu beraten“, erklärt Collatz. Wichtigste Klientel werden weiterhin Pharma- und Medizinproduktehersteller sein. Einen wachsenden Anteil an der Mandantschaft haben auch Produzenten von Nahrungsergänzungsmitteln. Forstmann und Kleist sind dabei besonders für ihr Know-how in wettbewerbsrechtlichen Fragen rund um das Heilmittelwerbegesetz (HWG) bekannt.
Die fokussierte Ausrichtung der Kanzlei soll auch in Zukunft beibehalten werden, dabei ist man weiteren Änderungen gegenüber offen: „Zum jetzigen Zeitpunkt können wir natürlich noch keine verbindlichen Aussagen machen, aber wenn wir weiter so zusammenwachsen, wie sich das bisher abzeichnet, so könnten wir uns eine internationale Kooperation vorstellen.“
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