Mehrere der großen internationalen Londoner Kanzleien verschieben ihre Pläne für einen Rechtsformwechsel in die neue Limited Liability Partnership (LLP) nach englischem Recht um mindestens ein Jahr. Ursprünglich wollten unter anderem Freshfields Bruckhaus Deringer, Linklaters und Lovells bereits zum kommenden Geschäftsjahr im Mai umfirmieren. Hintergrund der Verschiebung sind ungeklärte steuerliche Probleme für die LLP in Frankreich sowie ungünstige neue Bilanzvorschriften in Großbritannien.Bereits Ende Januar hatten die französischen Steuerbehörden entschieden, die englische LLP vorläufig nicht als steuerlich transparent zu behandeln. Somit würden LLP nach heimischem Recht auf Partnerebene besteuert, müsste jedoch in Frankreich zudem Unternehmenssteuern bezahlen. Ein neues Gesetz zur Änderung dieser Situation will die französische Regierung nach Presseberichten nun erst später im Jahr auf den Weg bringen. In Deutschland hatten bereits im vergangenen Jahr die Finanzverwaltungen in Frankfurt und Köln die steuerliche Transparenz der UK-LLP bescheinigt.
Eine Reihe großer Londoner Kanzleien bereiten sich seit längerem auf einen Wechsel in die 2001 neu geschaffene UK-LLP vor. Bereits vor zwei Jahren hatte Allen & Overy den Rechtsformwechsel erfolgreich abgeschlossen (JUVE 10/04), andere Kanzleien wollten nun zum neuen Geschäftsjahr folgen. Motiv sind vor allem günstigere Haftungsregeln in der LLP gegenüber den bisherigen internationalen Partnerschaften: In der UK-LLP haftet der einzelne Partner nur noch aus unerlaubter Handlung im Rahmen seiner Mandatsarbeit.
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