Freiheit für Anwälte

Rödl darf doch mit Umsätzen werben

Autor/en
  • JUVE

Rechtsanwälte dürfen mit Umsatzzahlen werben. Das hat das OLG Nürnberg entschieden und damit die Berufsfreiheit von Anwälten gestärkt.

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Anlass für die Entscheidung war eine Berufung der Kanzlei Rödl & Partner gegen ein Urteil des Landgerichts Nürnberg. Damals hatten die Richter Rödl Angaben über Umsatzentwicklung und Werbeaussagen untersagt, die die Kanzlei 2002 in einer Pressemitteilung gemacht hatte.

Begründung des Landgerichts damals: Die Angaben seien wettbewerbswidrig und nicht mit dem Gebot der Beschränkung auf eine sachliche Unterrichtung vereinbar.

Das OLG dagegen sah die Aussagen differenzierter. Der Paragraf 6 Abs. 3 BRAO verstoße nach Ansicht der Richter gegen die im Artikel 12 Grundgesetz geschützte Berufsfreiheit und sei deshalb verfassungswidrig. Ein Werbeverbot mit Umsatzzahlen verstoße außerdem gegen Artikel 3 Grundgesetz, so das Gericht. „Ein sachlicher Grund, weswegen Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern diese Werbung erlaubt, Rechtsanwälten dagegen verboten sein muss, ist nicht erkennbar“, so die OLG-Richter.

Dagegen untersagte das OLG der Kanzlei die Werbeaussagen „damit behauptet sich das Unternehmen als führende Wirtschaftsprüfungs-, Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei deutschen Ursprungs“ und „Rödl & Partner ist damit der Partner Nr. 1 im internationalen Mittelstand“. Diese Angaben seien nicht mit dem Sachlichkeitsgebot der BRAO vereinbar.

Kanzleigründer Dr. Bernd Rödl begrüßte das Urteil. „Dies ist ein Meilenstein auf dem Weg zu freiem Wettbewerb für Wirtschaftskanzleien.“ Das Urteil habe auch für zahlreiche Verfahren in anderen Bundesländern positive Auswirkungen, sagte Rödl-Partnerin Hannelore Prohaska, die das Verfahren führte.

Im Fall Rödl kann eine Grundsatzentscheidung erwartet werden. „Falls die Rechtsanwaltskammer Revision einlegt und der Bundesgerichtshof das Urteil aufheben sollte, beabsichtigen wir zum Verfassungsgericht zu gehen“, so Prohaska.

Bereits Anfang Februar veröffentlichte Rödl erneut Umsatzzahlen. Diesmal habe man die Meldung so formuliert, dass in nebensächlichen Punkten keine direkte Reaktion der Kammer provoziert werde, sagte Pressesprecher Matthias Struwe.

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