Freshfields führt Salary-Partner-Stufe ein

Freshfields Bruckhaus Deringer hat sich von ihrem einheitlichen Equity-Partner-Modell verabschiedet. Das hat die Partnerschaft Mitte Juni entschieden und machte damit weltweit den Weg zur Einführung einer Fixed-Share-Partner-Stufe frei. Ab sofort besteht nun die Möglichkeit, Partner auf eine bestimmte Verdienststufe innerhalb des Lockstepsystems festzulegen. Dies kann entweder durch De-Equitisation oder aber durch Ernennung von Associates zum Salary-Partner geschehen; zustimmen muss jeweils der Partnership Council. Schon in den nächsten Monaten sollen solche Partner, deren Praxen den hohen Profitabilitätsansprüchen nicht genügen, in eine so genannte Fixed-Share-Partnerschaft überführt werden. Als Durchgangsstadium für Associates auf dem Weg zur Equity-Partnerschaft hingegen sei die neue Stufe nicht grundsätzlich ausgerichtet, hieß es aus der Kanzlei.

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„Die Einführung der Fixed-Share-Partnerebene ist ein wichtiger Schritt, der uns die nötige Flexibilität bei der weiteren Geschäftsentwicklung gibt“, sagte Co-Seniorpartner Dr. Konstantin Mettenheimer. „Nach dem Votum der Partner haben wir im Management jetzt das Mandat, zügig in konkrete Überlegungen einzusteigen. Es geht dabei um Bereiche, die wir aus strategischen Gründen abdecken wollen, die aber nicht so profitabel sind.“ Dies werde individuell entschieden werden und weder Länder noch Praxisgruppen insgesamt betreffen, so Mettenheimer weiter.

Noch im letzten Jahr hatte das Management die einheitliche Equity-Partnerschaft als Grundpfeiler des Kanzlei-Selbstverständnisses verteidigt, entsprechende Maßnahmen in China als zeitlich und geografisch beschränkt dargestellt. Umso überraschender kam der jetzige Wandel, der nach dem Ausscheiden von Anthony Salz als langjährigem Co-Seniorpartner Ende 2005 begonnen hatte. Tatsächlich hatte sein Nachfolger Guy Morton gleich nach seiner Wahl einige sehr klare Aussagen zu den Plänen für ein Zusammengehen mit einer US-Kanzlei präsentiert – was eine weitere erhebliche Steigerung der Profitabilität um zweistellige Prozentpunkte erfordere.

Wie bei anderen Kanzleien gesehen, betreffen De-Equitisations typischerweise vor allem Bereiche, die nicht unmittelbar mit der hoch-lukrativen Transaktionsarbeit in Zusammenhang stehen – als erste oft die IP/IT- oder Arbeitsrecht-Praxen. Corporate-Anwälte, die die Schritte unterstützen, sprechen bereits jetzt von Freshfields als einer Transaktionskanzlei. Andere dagegen befürchten die Erosion zahlreicher Fachbereiche, die sich bei Freshfields gerade durch eine hochkarätige Partnerbesetzung auszeichnen.

„Wir sind keine reine Transaktionskanzlei und wollen auch keine werden“, sagte Mettenheimer. „Das kann man schon daran erkennen, dass wir mit dem Gesellschaftsrecht knapp 40 Prozent unseres Umsatzes machen. Es ist unsere ausgesprochene Strategie, alle vorhandenen Rechtsgebiete auch weiterhin anzubieten. Allerdings wollen wir in den einzelnen Rechtsgebieten nicht alles machen.“

Mehrere deutsche Partner äußerten Verständnis für die zugrunde liegenden wirtschaftlichen Überlegungen, äußerten sich aber enttäuscht über den Entscheidungsprozess: „Das wird von oben nach unten durchgereicht, anstatt verschiedene Meinungen zu diskutieren.“ Bisher hatten Partner stets gerne auf die ausgeprägte Konsenskultur verwiesen, wie sie sich insbesondere im Rahmen der Bruckhaus-Fusion mit seinerzeit Freshfields Deringer gezeigt habe.

„Gegenüber früher hat sich natürlich etwas geändert. Es geht leider nicht mehr, sich mit allen an einen Tisch zu setzen und die Sache auszudiskutieren“, so Mettenheimer weiter. „Die Partner würden dabei sehr schnell feststellen, dass die Meinungen international teilweise sehr weit auseinander gehen und das Management meistens in der Mitte steht.“

Bis Ende Juli haben Partner ab 53 (außerhalb Deutschlands schon ab 50) außerdem die Möglichkeit, noch von der bisher großzügigen Altersregelung Gebrauch zu machen und die Sozietät zu verlassen. Insider schätzen, dass weltweit ungefähr 25 Partner diese Regelung nutzen könnten. Anders als bei Erreichen der regulären Altersgrenze von 55 (in Deutschland 58) muss allerdings der Partnership Council der Sozietät die diesjährigen Übergangsfälle individuell genehmigen. Künftig werden Partner bei Erreichen der Altersgrenze weniger Pensionszahlungen bekommen.

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