Freshfields führt Salary-Partner-Stufe ein

Freshfields Bruckhaus Deringer hat sich von ihrem einheitlichen Equity-Partner-Modell verabschiedet. Das hat die Partnerschaft Mitte Juni entschieden und machte damit weltweit den Weg zur Einführung einer Fixed-Share-Partner-Stufe frei. Ab sofort besteht nun die Möglichkeit, Partner auf eine bestimmte Verdienststufe innerhalb des Lockstepsystems festzulegen. Dies kann entweder durch De-Equitisation oder aber durch Ernennung von Associates zum Salary-Partner geschehen; zustimmen muss jeweils der Partnership Council. Schon in den nächsten Monaten sollen solche Partner, deren Praxen den hohen Profitabilitätsansprüchen nicht genügen, in eine so genannte Fixed-Share-Partnerschaft überführt werden. Als Durchgangsstadium für Associates auf dem Weg zur Equity-Partnerschaft hingegen sei die neue Stufe nicht grundsätzlich ausgerichtet, hieß es aus der Kanzlei.

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

4 Wochen gratis testen

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

„Die Einführung der Fixed-Share-Partnerebene ist ein wichtiger Schritt, der uns die nötige Flexibilität bei der weiteren Geschäftsentwicklung gibt“, sagte Co-Seniorpartner Dr. Konstantin Mettenheimer. „Nach dem Votum der Partner haben wir im Management jetzt das Mandat, zügig in konkrete Überlegungen einzusteigen. Es geht dabei um Bereiche, die wir aus strategischen Gründen abdecken wollen, die aber nicht so profitabel sind.“ Dies werde individuell entschieden werden und weder Länder noch Praxisgruppen insgesamt betreffen, so Mettenheimer weiter.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de