Freshfields Bruckhaus Deringer hat in Tokio den Corporate-Bereich gleich zweifach verstärkt. Die beiden neuen Partner Nobuo Nakata (ehemals Asahi Koma Law Office, Tokio) und Akihito Katayama (zuvor Atsumi & Partners, Tokio) sind seit Anfang Februar für das Freshfields Law Office tätig. Aufgrund der Vorgaben des japanischen Rechtssystems beraten im Law Office nur in Japan zugelassene Anwälte (so genannte Bengoshi) in Fragen des japanischen Rechts, während im Freshfields Foreign Law Office ausländische Anwälte (Gaiben) im britischen und amerikanischen Recht tätig sind. Eine Zusammenarbeit der Bengoshi und Gaiben ist in Japan nur unter bestimmten Voraussetzungen beziehungsweise Jointventures möglich. Daher hatte Freshfields 1998 seine Büros in Tokio zusammengeführt und beschäftigt dort insgesamt 40 Anwälte, davon acht Partner.
Im Zuge einer Internationalisierung und Öffnung des japanischen Marktes sollen die strengen Vorgaben für die Zusammenarbeit von nationalen und internationalen Kanzleien nun aber aufgebrochen werden. Die japanische Regierung plant diesbezüglich Reformen, die eine nahtlosere Kooperation und Beratung emöglichen sollen. Eine erste Gesetzesänderung wird für 2005 erwartet.
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