Organhaftung

Freund Rüll holt Partner von Lutz Abel

Die Münchner Boutique Freund Rüll Partner hat sich mit einem Equity-Partner verstärkt: Kilian Eßwein (38), bislang Salary-Partner bei Lutz Abel, kam zum Juni. Mit dem Zugang des Organhaftungsspezialisten schließt die Kanzlei eine personelle Lücke, die durch den Weggang des jungen Partners Sebastian Schneider entstanden war, und baut gleichzeitig ein neues Geschäftsfeld auf.

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Kilian Eßwein

Eßwein berät im Gesellschafts- und Immobilienrecht sowie zu Compliance. Mit dieser Kombination passte er sowohl zum Profil von Lutz Abel als auch dem seiner neuen Kanzlei. Sein Beratungsschwerpunkt liegt jedoch in der Haftungsprävention und  Corporate-Governance-Beratung sowie in der Durchsetzung beziehungsweise Abwehr von Haftungsansprüchen.

Eßwein, der in seiner Laufbahn auch in der Konzernrechtsabteilung von MunichRe arbeitete und 2019 Salary-Partner bei Lutz Abel wurde, leitete dort die Praxisgruppe Compliance. Diese umfasst neben dem Equity-Partner Dr. André Schmidt noch den Non-Equity-Partner Thomas Müller und zwei Associates.

Parallel zählte Eßwein, der beispielsweise das Münchner  Energieunternehmen TeleSon berät, auch zum gesellschaftsrechtlichen Team, das nach seinem Weggang drei Equity-Partner, vier Salary-Partner und drei Associates umfasst. Im Immobilienrecht verstärkte sich die Kanzlei ebenfalls zum Juni mit Dr. Christian Kruska, der zuvor Associate bei Breyer war.

Bei Freund Rüll Partner wird Eßwein die Compliance-Beratung verantworten und ausbauen. Mit ihm umfasst der Gesellschafterkreis der Kanzlei dann vier Partner und eine Partnerin. Erst im Mai hatte nach JUVE-Informationen der Immobilien- und Baurechtler Schneider die Sozietät mit noch unbekanntem Ziel verlassen. Der 36-Jährige, der auch regelmäßig Windparktransaktionen begleitet, war seit vergangenem Jahr Partner der Sozietät.

Neben dem klassischen Gesellschafts- und Immobilienrecht  konzentriert sich Freund Rüll auch auf gesellschaftsrechtliche Prozessvertretung. Zuletzt vertrat sie etwa Jörg Grüneisen, der als ehemaliger Vorstandsvorsitzender von Villeroy & Boch zu Kartellbußen in Regress genommen wurde, was vom Oberlandesgericht Saarbrücken allerdings abgewiesen wurde. Im Frühjahr hatte der Aufsichtsrat von Villeroy & Boch daraufhin beschlossen, keine Schadensersatzansprüche wegen Kartellbußen und Verteidigungskosten gegen ehemalige Gremienmitglieder mehr durchsetzen zu wollen.

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