Beide Seiten werden aufgefordert, abschließend Stellung zu nehmen zu der Aufrechnung eines möglichen Schadens, den Ex-Partner Mergener nach Ansicht der Kanzlei erstens verursacht haben soll vor seiner Kündigung durch Ausbuchungen oder Stornierungen von Honorarrechnungen und zweitens durch seinen vorzeitigen Abschied.
Immobilienrechtler Mergener hatte Ende 2010 seinen Partnerdienstvertrag mit Beiten ordentlich gekündigt. Ende Januar 2011 kündigte er zusätzlich fristlos und wechselte sofort in Berlin zu Salans. Diese fristlose Kündigung akzeptierte Beiten Burkhardt nicht.
Nachdem ein Schiedsverfahren über den Streit nicht zustande kam, klagte Mergener vor dem Landgericht Berlin auf Feststellung, dass seine fristlose Kündigung berechtigt war. Seine Ex-Kanzlei reagierte darauf mit einer umfangreichen Widerklage, die darauf abzielte, einen hohen finanziellen Schaden geltend zu machen. Der erste Verhandlungstag hatte am 30. März stattgefunden (mehr…).