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Hintergrund ist die im Rahmen des Atomkonsenses vereinbarte Aufbewahrung von Kernbrennstoffen in dezentralen Zwischenlagern am Standort der Kraftwerke, bis voraussichtlich im Jahre 2030 ein atomares Endlager vom Bund eingerichtet sein wird. Das Bundesamt hat neben fachspezifischen Fragestellungen eine Vielzahl von Abstimmungsfragen mit Behörden aller Verwaltungsebenen zu bewältigen. Besonderes Gewicht kam in der Vergangenheit den für alle Verfahrenen erforderlichen Erörterungsterminen sowie den für diese zusätzlich eingeführten Umweltverträglichkeitsprüfungen zu. Nach Aussagen der beteiligten Anwälte erfordere diese komplexe Aufgabe neben Expertise im Atom- und Strahlenschutzrecht auch fundierte Kenntnisse der gesamte Palette des allgemeinen und besonderen Verwaltungsrechts. Außerdem seien für das Mandat „besonders aufgrund seiner politischen Brisanz“ Beratungsleistungen zu erbringen, „die weit über den rein juristischen Bereich hinausgehen“, bilanziert Hartmut Gaßner, der gemeinsam mit seinen Mitarbeitern Dr. Jochen Fischer, Dr. Nicole Pipke und Uwe Neuser für das Bundesamt tätig ist. „Die BfS beweist“, so Gaßner weiter, „dass moderne Formen des Projektmanagements auch in behördliche Verfahren Eingang finden und dabei Behördenfachleute und externe Berater zu intensiver Zusammenarbeit gelangen können.“ (Falk Schornstheimer)