Gatzka in Haft

Der Heidelberger Baurechts-Spezialist Thomas Gatzka wurde Ende März wegen Untreue und Parteiverrats zu drei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Gatzka hatte den Bauunternehmer Roland Ernst, einen der größten Bauträger Europas, rechtlich beraten. Einen Tag nach dem Urteil gegen Gatzka wurde Ernst in Untersuchungshaft genommen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Ernst im Zusammenhang mit dem DM 290 Mio. teuren Verkauf des Bundesministeriums für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) in Bonn an die Bayerische Beamtenversicherung (BBV), Deutsche Pfandbriefanstalt und VEBA Immobilien AG. Beim Verkauf des von Ernst und dem Bonner Bauträger Berthold Kaaf errichteten Bürogebäudes sind Schwarzgelder in Höhe von rund DM sechs Mio. geflossen. Gatzka hatte den Kaufvertrag mit einer Klausel formuliert, die den beteiligten Makler unberechtigt bereicherte und nun zu seiner eigenen Verurteilung führte. Bisher war er Namens-Partner der Kanzlei Gatzka, v. Rosenthal & Partner, welche jetzt ohne ihn unter dem Namen Bornheim, v. Rosenthal und Kollegen firmiert. „Für Herrn Gatzka ist dies natürlich ein herber persönlicher Schlag, aber von unseren Mandanten haben wir deutliche Vertrauensbeweise erhalten, uns ist kein Mandat verloren gegangen,“ äußerte sich Dr. Helmerich Bornheim zu der Verurteilung seines ehemaligen Partners.

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Der Heidelberger Baurechts-Spezialist Thomas Gatzka wurde Ende März wegen Untreue und Parteiverrats zu drei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Gatzka hatte den Bauunternehmer Roland Ernst, einen der größten Bauträger Europas, rechtlich beraten. Einen Tag nach dem Urteil gegen Gatzka wurde Ernst in Untersuchungshaft genommen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Ernst im Zusammenhang mit dem DM 290 Mio. teuren Verkauf des Bundesministeriums für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) in Bonn an die Bayerische Beamtenversicherung (BBV), Deutsche Pfandbriefanstalt und VEBA Immobilien AG. Beim Verkauf des von Ernst und dem Bonner Bauträger Berthold Kaaf errichteten Bürogebäudes sind Schwarzgelder in Höhe von rund DM sechs Mio. geflossen. Gatzka hatte den Kaufvertrag mit einer Klausel formuliert, die den beteiligten Makler unberechtigt bereicherte und nun zu seiner eigenen Verurteilung führte. Bisher war er Namens-Partner der Kanzlei Gatzka, v. Rosenthal & Partner, welche jetzt ohne ihn unter dem Namen Bornheim, v. Rosenthal und Kollegen firmiert. „Für Herrn Gatzka ist dies natürlich ein herber persönlicher Schlag, aber von unseren Mandanten haben wir deutliche Vertrauensbeweise erhalten, uns ist kein Mandat verloren gegangen,“ äußerte sich Dr. Helmerich Bornheim zu der Verurteilung seines ehemaligen Partners.

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