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Obwohl von vielen begrüßt, ist die Anwalts-GmbH keineswegs unumstritten. Befürworter sehen hierin den Grund für die immer noch bestehenden Hürden und Auflagen, mit denen sich Kanzleien auch nach der neuen Regelung bei einer GmbH-Gründung konfrontiert sehen. Dr. Michael Streck, neu gewählter Präsident des Deutschen Anwalt Vereins (DAV), beurteilt das Gesetz daher kritisch: „Die Anwalts-GmbH, wie sie jetzt verabschiedet wurde, erfüllt lange nicht alle unsere Wünsche. Steuerberater stehen nach wie vor besser da.“ Hier sehen auch andere Fachleute den größten Schwachpunkt.