Gesetz zu Anwalts-GmbH noch im Juli erwartet

Autor/en
  • Aled Griffiths

Am 18. Juni hat der Bundestag den Gesetzesentwurf zur Regelung der Anwalts-GmbH in zweiter und dritter Lesung gebilligt. Die Zustimmung des Bundesrates, der sich voraussichtlich am 10. Juli mit der Vorlage befassen wird, gilt im Bundesjustizministerium als sicher.Der zweite, im Februar vorgelegte Entwurf (siehe dazu den Artikel zur Anwalts-GmbH in JuVe Rechtsmarkt 2/98) wurde dabei bis auf einen Zusatz unverändert übernommen. Neu ist die Regelung, dass Gesellschafter einer Anwalts-GmbH nicht weisungsberechtigt gegenüber den Geschäftsführern sind.

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Obwohl von vielen begrüßt, ist die Anwalts-GmbH keineswegs unumstritten. Befürworter sehen hierin den Grund für die immer noch bestehenden Hürden und Auflagen, mit denen sich Kanzleien auch nach der neuen Regelung bei einer GmbH-Gründung konfrontiert sehen. Dr. Michael Streck, neu gewählter Präsident des Deutschen Anwalt Vereins (DAV), beurteilt das Gesetz daher kritisch: „Die Anwalts-GmbH, wie sie jetzt verabschiedet wurde, erfüllt lange nicht alle unsere Wünsche. Steuerberater stehen nach wie vor besser da.“ Hier sehen auch andere Fachleute den größten Schwachpunkt.

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